Die Bundesregierung steht hinter einer stärkeren Unterstützung der Junglandwirte. Die EU-Kommission schlage für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor, dass für die Förderung von Junglandwirten ein Mindestbudget eingestellt werden solle, das 2 % der Obergrenze für Direktzahlungen entspreche, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Dieser Vorschlag werde von ihr unterstützt. Vorrangig sei, dass den Junglandwirten der Zugang zur Agrarinvestitionsförderung erleichtert und mit Investitionszuschüssen zusätzlich unterstützt werde.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Junglandwirte einen zusätzlich um bis zu 10 % der Bemessungsgrenze höheren Zuschuss - maximal 20 000 Euro - im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) erhielten. Zudem würden die Bundesländer bei der Finanzierung von Beratungsangeboten im Rahmen der einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Beratung unterstützt, von welchen auch Junglandwirte profitierten.
Zur Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung teilt die Bundesregierung mit, sie habe geprüft, ob es für spezielle Beratungsangebote für ältere Unternehmer, die ihren Hof abgeben wollten, in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfe. Dies sei nicht der Fall. Bereits die geltende Rechtslage ermögliche der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Betriebsübergabeseminare als Leistung der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu erbringen.
Die Bundesregierung begrüßt daher nach eigenen Worten, dass die SVLFG ihren Versicherten seit vielen Jahren Seminare zur Hofübergabe anbiete. Die Versicherung leiste damit einen wertvollen Beitrag bei der Begleitung ihrer Versicherten durch diesen anspruchsvollen und in jeder Hinsicht fordernden Prozess. Neben betrieblichen und rechtlichen Aspekten werde in den Seminaren unter anderem das Thema Leistungsfähigkeit und ihre Grenzen im Alter behandelt. Damit werde auch dem wichtigen Gesichtspunkt der Gesundheit im Sinne des Präventionsgedankens die gebotene Beachtung gewährt.
Der Bundesregierung zufolge wurde über eine Erweiterung der Junglandwirteförderung im Rahmen der GAK im Jahr 2018 auf Fachebene mit den Bundesländern diskutiert. Vorgeschlagen worden sei eine Anhebung des Junglandwirtezuschlags in der GAK-Maßnahme "Agrarinvestitionsförderungsprogramm". Dies sei von den Ländern abgelehnt worden. Die Gründe dafür lägen in der Gewährung einer Zahlung für Junglandwirte im Rahmen der Direktzahlungen sowie in der Gefahr hoher Mitnahmeeffekte. AgE
(06.05.2020)