Deutsche Geflügelwirtschaft will strengere Kennzeichnungspflicht

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Die hohen Tier- und Verbraucherschutzstandards der deutschen Geflügelfleischerzeugung können durch „Billigfleischimporte“ aus Ländern mit geringeren Auflagen unterlaufen werden. Davor haben Spitzenvertreter des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) am vergangenen Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch mit führenden Bundesagrarpolitikern gewarnt und dabei eine Kennzeichnungsflicht auch in der Außer-Haus-Verpflegung gefordert.
Laut ZDG ist von fehlenden Herkunftsangaben insbesondere das Großverbrauchersegment betroffen, auf das ein Marktanteil von 60 % bis 75 % am gesamten Außer-Haus-Segment in Deutschland entfällt. Im Unterschied zu dem im Handel verkauften, unbehandelten Geflügelfleisch gebe es für das in Restaurants, Kantinen oder Mensen servierte Fleisch keinerlei Kennzeichnung, so dass der Kunde die Herkunft nicht wählen könne.
Aus Sicht der ZDG-Vizepräsidenten Rainer Wendt und Thomas Storck gibt es keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung. Diese müsse deshalb schnellstmöglich aufgehoben werden und zwar „im Sinne einer größtmöglichen Transparenz für den Verbraucher und möglichst hoher Standards bei Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz.“
Die fehlende Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung bewirke, dass der Preis das allein entscheidende Kriterium werde und Ware aus Ländern mit deutlich niedrigeren Standards einen erheblichen Kostenvorteil besitze, monierte der ZDG. Der Verband wies darauf hin, dass das aus dem Ausland an deutsche Großverbraucher gelieferte Geflügelfleisch weder dem System der QS Qualität und Sicherheit GmbH noch einem Antibiotikamonitoring angeschlossen sei; zudem würden die Tiere standardmäßig mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert.
„Wir finden die hohen deutschen Standards richtig und gut und investieren kontinuierlich in deren Weiterentwicklung“, betonen Storck und Wendt. Den Tieren und Verbrauchern bringe das alles aber nur etwas, wenn diese Standards nicht durch Billigimporte unterlaufen würden. AgE (14.11.2015)
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