EEG-Novelle im Bundestag und Bundesrat

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die von betroffenen Branchen- und Umweltverbänden gleichermaßen kritisierte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird in dieser Woche voraussichtlich endgültig beschlossen. Bundestag und Bundesrat werden sich am Freitag in ihrer jeweils letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem EEG 2016 abschließend befassen. Mit diesem soll die Förderung der erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden.
Auf der Tagesordnung des Bundestages steht darüber hinaus am Donnerstag die Gesetzesnovelle zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), mit der künftig unter anderem auch Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie den ländlichen Tourismus als förderfähig anerkannt werden. Am Freitag werden sich die Abgeordneten auf Antrag der Bündnisgrünen mit den Umwelt- und Sozialstandards der internationalen Palmölerzeugung befassen.
Auf der Agenda des Bundesrates steht neben der EEG-Novelle auch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Aus Sicht der Landwirtschaft ist dabei wichtig, dass Saisonarbeitnehmer auch in Zukunft bei der für die Verschonung von Betriebsvermögen entscheidenden Lohnsummenregelung nicht angerechnet werden sollen.
Die Länderkammer wird zudem über die vom Bundestag verabschiedete Regelung zur Fracking-Technologie abschließend beraten. Ohne Maßgabe von Änderungen dürfte das Gesetz zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des Gesetzes zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Bundesrat passieren. Gleiches gilt für die Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung, mit der das Verbot der Einfuhr beziehungsweise des Inverkehrbringens und des Aussäens von Wintergetreidesaatgut, welches mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die die Neonikotinoide Clothianiden, Imidacloprid oder Thiamethoxam enthalten, dauerhaft verankert wird. AgE (05.07.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Regenerativer Ackerbau
Resilienz der Böden wird gesteigert
07.05.2024 — Der regenerative Ackerbau steigert die Resilienz von Böden im Klimawandel. Das hat das Forschungsprojekt "AKHWA" unter Leitung der Universität Kassel gezeigt. Erreicht wurde eine Erhöhung des Kohlenstoffgehalts in den oberen Bodenschichten. Dadurch wird dieser widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen. Das Projekt wird nun mit etwa 2,5 Mio. Euro für weitere vier Jahre gefördert.
Erntegut-Urteil
DRV: Unschuldsvermutung muss gelten
07.05.2024 — Der Handel darf laut DRV bei der Umsetzung des "Erntegut-Urteils" des Bundesgerichtshofs nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Notwendig sei eine schlanke und praktikable Lösung, mit der eine möglichst große Rechtssicherheit in der gesamten Liefer- und Handelskette erreicht werde. Händler sollten sich von ihren Lieferanten die Einhaltung der Sortenschutzvorschriften vertraglich zusichern lassen.
Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.

xs

sm

md

lg

xl