Erntehelfer

Einsatz von Drittstaatsangehörigen und Asylbewerbern wird erleichtert

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteiltr, gilt die Regelung für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020. Mit der Globalzustimmung können unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden.
Die Entscheidung der Bundesagentur bedeutet dem Agrarressort zufolge eine erhebliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die Behörde müsse ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Arbeitskräfte könnten damit schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.
Die Globalzustimmung gilt nach Ministeriumsangaben für Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist, ferner für Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, sowie für die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung sowie für Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.
Das Landwirtschaftsministerium verweist auf eine deutliche Verbesserung für Drittstaatsangehörige, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren. Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos seien, könnten nunmehr ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen. AgE (22.04.2020)
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