EU-Rechnungsprüfer monieren Management zu Direktzahlungen

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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat erhebliche Kritik am Brüsseler Management der Agrarbeihilfen geübt, für die im Gemeinschaftshaushalt von 2014 bis 2020 insgesamt etwa 270 Mrd Euro vorgesehen sind. Obwohl der Hauptzweck dieser Mittel darin bestehe, die Einkommen von Landwirten zu stützen, fehlten der EU-Kommission zu den Einkommen "geeignete Daten", kritisieren die EU-Rechnungsprüfer in einem heute in Brüssel vorgestellten Sonderbericht.
Zur Beurteilung der Frage, wie die Maßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Stützung der Einkommen von Landwirten beitragen, verwende die Kommission ein System, das „nicht gut genug konzipiert“ sei und dessen Daten „nur eine sehr beschränkte Aussagekraft“ hätten. So fehle geeignetes Datenmaterial, mit dem sich nachweisen lasse, dass die Stützung der Einkommen von Landwirten „auf wirksame und effiziente Weise“ erreicht werde, so die Luxemburger EU-Haushaltshüter nach Prüfungen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Rumänien und Spanien.
Sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten attestiert der EuRH Mängel in der Verwaltung der wichtigsten beiden Instrumenten, die gegenwärtig auf EU-Ebene zur Messung der Einkommen von Landwirten zur Verfügung stehen: der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) und dem Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB). Dadurch könne die Kommission nur „begrenzt nachweisen“, inwieweit EU-Maßnahmen zur Stützung von Einkommen der Landwirte ihre Ziele erreicht hätten.
Nach Angaben der Rechnungsprüfer liegen zum verfügbaren Einkommen landwirtschaftlicher Haushalte keine repräsentativen Daten vor. Nicht vorhanden sei auch ein zuverlässiges System, das Vergleiche zwischen landwirtschaftlichen Einkommen und den Einkommen in anderen Sektoren ermögliche, wodurch die Beihilfen für die Landwirte gerechtfertigt werden könnten. AgE (07.04.2016)
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