SUR-Vorschlag

EU-Umweltausschuss will Pflanzenschutz in sensiblen Gebieten einschränken

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Geht es nach den Umweltpolitikern im Europaparlament, müssen sich die landwirtschaftlichen Betriebe, die in sensiblen Gebieten wirtschaften, auf erhebliche Einschränkungen beim Pflanzenschutz einstellen. Zu den sensiblen Gebieten zählt der Umweltausschuss in seiner heute beschlossenen Entschließungsempfehlung zum Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) neben öffentlichen Flächen im städtischen Umfeld unter anderem Schutzgebiete im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Die Empfehlungen wurden mit 47 zu 37 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Das Parlament wird voraussichtlich in seiner Plenarsitzung im November über das Mandat für die Verhandlungen über die SUR abstimmen.

Ausnahmen

Nicht betroffen sein sollen von den Anwendungseinschränkungen biologische Wirkstoffe sowie Mittel mit einer Zulassung für den Ökolandbau. Die Mitgliedstaaten sollen zudem unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für weitere Pflanzenschutzmittel ermöglichen können, sofern keine „ökonomisch und technisch“ brauchbaren Alternativen verfügbar sind und der Einsatz der fraglichen Mittel nicht dem Zweck des jeweiligen Schutzgebietes entgegensteht. Außerdem muss die Ausnahme der langfristigen Rentabilität bestehender Wirtschaftstätigkeiten oder zur Sicherung der Produktion von Saatgut beziehungsweise Vermehrungsmaterial dienen.

Pufferzone von 3 Metern

Auch für im Verzeichnis der national ausgewiesenen Schutzgebiete (CDDA) registrierte Flächen sowie für Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von vom Aussterben bedrohten Bestäubern will der Umweltausschuss vorwiegend biologische Wirkstoffe sowie Mittel mit einer Zulassung für den Ökolandbau zulassen. Geschützt werden sollen die sensiblen Gebiete außerdem durch eine Pufferzone von mindestens 3 Metern, in denen dieselben einschränkenden Vorgaben für den Pflanzenschutz gelten sollen.

Kommissionsvorschlag anteilig verschärft

Verschärfen wollen die Umweltpolitiker die Reduktionsvorgaben für besonders risikoreiche Wirkstoffe; konkret sollen der Einsatz und das Risiko bis 2030 um 65% verringert werden. Die Kommission hat 50% vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten sollen nach den Maßgaben des Umweltausschusses verpflichtet werden, nationale Zielvorgaben und Strategien zur Verringerung des Pflanzenschutzmittelaufwandes zu entwickeln. Einfließen soll dabei neben jährlichen Verkaufszahlen auch der Umfang der Agrarflächen; geprüft werden sollen die nationalen Ziele durch Brüssel.

Integrierten Pflanzenschutz umsetzen

Ebenfalls auf nationaler Ebene sollen kulturspezifische Maßnahmen entwickelt werden. Angesetzt werden soll nach dem Willen der Umweltpolitiker bei den fünf Kulturen, bei denen durch eine Verringerung der Behandlungsintensität die größten Auswirkungen erwartet werden. Sicherstellen sollen die Mitgliedstaaten außerdem, dass die Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes befolgt werden und der chemische Pflanzenschutz nur als letztes Mittel Anwendung findet.

Spiegelklauseln prüfen

Auch die EU-Kommission soll ihren Teil beisteuern. Gemäß der Entschließungsempfehlung soll die Brüsseler Behörde dafür sorgen, dass Pflanzenschutzmittel mit geringerem Risiko schneller auf den Markt gelangen. Bis Dezember 2025 soll sie außerdem untersuchen, inwieweit sich der Pflanzenschutz bei importierten Lebensmitteln und Agrarwaren von europäischen Erzeugnissen unterscheidet und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die EU-Standards auch bei den Einfuhren sicherzustellen. AgE/pk (25.10.2023)
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