Grüne wollen Pflanzenschutz deutlich einschränken

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Die Grünen wollen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Natur- und Trinkwasserschutzgebieten sowie auf artenreichem Grünland „zügig beenden“. Statt einer Verschärfung der bisherigen Auflagen soll ein konkreter Ausstiegsplan beschlossen werden. Das geht aus einem „Fünf-Punkte-Pestizidreduktionsplan“ hervor, der heute von der Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, vorgestellt wurde. Gleichzeitig brachte die Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein. Der Ausstieg soll auch für „ökologisch sensible Bereiche und deren Pufferflächen“ in Vogelschutz-und Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebieten gelten.
Derzeit sind der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Nutzungseinschränkungen in FFH-Gebieten einzeln in Rechtsverordnungen geregelt. Um die Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln auf andere Flächen oder in Gewässer zu verhindern, sollen nach dem Willen der Grünen künftig mehr beziehungsweise breitere Rand- und Pufferstreifen als bisher eingerichtet werden. Auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen sollte verboten werden.
Die Grünen wollen ein „Pestizidreduktionsprogramm, das seinen Namen verdient“. Darin sollen klare Reduktionsziele mit Kennzahlen und Zeitfenstern benannt werden, ähnlich denen in Dänemark und Frankreich. Zudem spricht sich die Partei erneut für eine Abgabe auf die Produktion von Pflanzenschutzmitteln aus, um „dem Verursacherprinzip Rechnung zu tragen“, und Landwirte bei der Umstellung auf eine pflanzenschutzmittelfreie Bewirtschaftung finanziell zu unterstützen.
Dem Programm zufolge sollen die Forschung nach Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz intensiviert und die Beratung und Ausbildung verbessert werden. Mindestens 20 % der Forschungsmittel im Agrarbereich sollen in den Ökolandbau investiert werden. Nicht zuletzt soll auch das Zulassungsverfahren verbessert werden, indem unter anderem Wechselwirkungen zwischen Wirkstoffen, die Folgen einer langfristigen Exposition, die Wirkung der Beistoffe von marktfähigen Produkten und sogenannte off-target-Effekte stärker berücksichtigt werden. AgE (23.05.2017)
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