Grundsätzliche Einigung zum staatlichen Tierwohllabel

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich mit maßgeblichen Vertretern der Wertschöpfungskette und des Tierschutzes auf Grundzüge für ein staatliches Tierwohllabel verständigt. Wie Ressortchef Christian Schmidt heute gegenüber Journalisten in Berlin mitteilte, soll das Label im Bereich „Schwein“ starten. Vorgesehen ist ein zweistufiger Aufbau mit einer Eingangs- und einer Premiumstufe.
Bereits in der Eingangsstufe gehen die Kriterien dem Minister zufolge deutlich über die gesetzlichen Standards, aber auch über die Kriterien der Brancheninitiative Tierwohl hinaus. Dies gilt insbesondere für das einzuhaltende Platzangebot in den unterschiedlichen Gewichtsklassen. Weitere der insgesamt zwölf Vorgaben beziehen auch unter anderem auf die Buchtenstruktur, das Schwanzkupieren, aus dem Labelbetriebe aussteigen sollen, sowie auf obligatorische jährliche Fortbildungen der Tierhalter.
Schmidt bezifferte die Mehrkosten für die teilnehmenden Erzeuger auf rund 20 %. Sie müssten über eine Kombination aus höheren Markterlösen und öffentlicher Unterstützung kompensiert werden. Der Minister sprach von einem notwendigen „Bündnis der Wertschöpfungskette vom Bauern über den Supermarkt bis zum Verbraucher“, das es zu schließen gelte.
In den kommenden Wochen will das Agrarressort einen Gesetzentwurf mit den wesentlichen Eckpunkten zur begleitenden Einführung des Tierwohllabels vorlegen. Die Details sollen in einer anschließenden Verordnung geregelt werden. Die ersten Betriebe sollen bei einem optimalen Verlauf 2018 zertifiziert werden können.
Schmidt räumte ein, dass eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Bundestagswahl unwahrscheinlich sei. Es sei jedoch sein Ziel, den Prozess unumkehrbar zu machen. Das Label werde dazu beitragen, Deutschland zum Trendsetter beim Tierwohl zu machen und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Tierhaltung im Lande leisten. AgE (26.04.2017)
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