Wolfspolitik

Hessen kündigt Änderungen an

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Der Wolf kommt ins Jagdrecht. Für Betriebe gibt es mehr Geld.

Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Ingmar Jung am Donnerstag (25.4.) beim Besuch einer Schäferei in der Rhön mitgeteilt. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht seien die rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene für die dringend erforderliche Bestandsregulierung ausgeschöpft, so der Minister. Auch bei der Entnahme von Problemwölfen gebe es Erleichterungen.
Bei der Anschaffung und Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen will Jung die Förder- und Entschädigungssätze erhöhen, die Fördermöglichkeiten bei den laufenden Betriebsausgaben erweitern sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten vereinfachen. Darüber hinaus soll der Nachweis von Wolfsübergriffen im Regelfall auf der Grundlage einer einfachen Schadensdokumentation erfolgen. Die bisher obligatorische Genprobe soll nur noch in Ausnahmefällen herangezogen werden.

Daneben wird Hessen dem Minister zufolge die flächendeckende Förderung des Grundschutzes fortsetzen, über die jährlich rund 500 Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe mit mehr als 600.000 Euro unterstützt werden. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen sollen vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) an den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen werden.

Der Hessische Bauernverband (HBV) begrüßte die angekündigten Maßnahmen. Die Entnahme auffälliger Wölfe, die Förderung des Herdenschutzes und die Entschädigung im Schadensfall seien entscheidende Faktoren für die Zukunft der Weidetierhaltung in Hessen. Von der Bündelung der Zuständigkeiten im Landesbetrieb Hessen-Forst erwartet der Landesbauernverband eine Verbesserung der Abläufe. AgE (29.04.2024)
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