Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seinen Widerstand gegen eine höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule noch in dieser Förderperiode aufgegeben. Der Umschichtungssatz werde 2020 über dem gegenwärtigen Satz von 4,5 % liegen, bestätigte heute ein Sprecher des Agrarressorts.
Er wies zugleich aber darauf hin, dass über die Höhe noch keine Entscheidung gefallen sei. Die Ressortabstimmung über das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz dauere noch an. Ausdrücklich betonte der Sprecher, dass der neue Prozentsatz lediglich für das kommende Jahr gelten werde.
Weder für das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz noch für den Regierungsentwurf zum Tierwohlkennzeichnungsgesetz gibt es bislang einen Kabinettstermin. Dem Vernehmen nach verhandeln die Ressorts über beide Gesetzesvorhaben im Paket. Offenbar ist eine höhere Umschichtung der Preis, den das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Zustimmung der SPD-Ministerien zum Tierwohlkennzeichnungsgesetz zahlen muss.
Der Bundesrat hatte zuletzt Anfang März 2017 eine Anhebung der Umschichtung auf 6 % gefordert, war damit aber am Widerstand des damals noch CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Auch Julia Klöckner hatte Forderungen nach höherer Umschichtung bislang mit dem Hinweis auf eine möglichst starke Erste Säule wiederholt eine Absage erteilt. AgE
(02.09.2019)