„Hygiene-Ampel“ kommt in Nordrhein-Westfalen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die sogenannte „Hygiene-Ampel“ für lebensmittelproduzierende oder -verkaufende Betriebe hat in Nordrhein-Westfalen grünes Licht vom Landtag erhalten. Gemäß dem heute in Düsseldorf beschlossenen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) müssen die Unternehmen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen künftig gut sichtbar in ihrem Unternehmen veröffentlichen - und zwar sowohl anhand einer farblich gestalteten Grafik als auch eines Textes. Die Verpflichtung zur Transparentmachung tritt dem Gesetz zufolge aber erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren in Kraft. In dieser Zeit soll der Unternehmer Erfahrungen mit dem System sammeln können.
Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte erwartungsgemäß die Entscheidung. Andere Staaten hätten durch ein ähnliches System die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelkontrollen bereits senken können. „In Nordrhein-Westfalen führen wir jetzt als erstes Bundesland in Deutschland dieses System ein“, berichtete Remmel. Damit werde der Verbraucherschutz gestärkt und ein Qualitätssiegel etabliert, durch das sich die „guten und redlich arbeitenden Betriebe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen“ könnten.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) äußerte indes sein Bedauern über den Landtagbeschluss. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse „stellt einen gravierenden staatlichen Eingriff in den Wettbewerb dar, der die Entscheidung des Verbrauchers gezielt beeinflusst und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen im Markt hat“, monierte der stellvertretende BLL-Hauptgeschäftsführer Dr. Marcus Girnau. Zweifel an einer rechtskonformen Umsetzung gebe es zudem wegen des aktuellen Personalmangels in der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Der Aussagewert eines mehrere Monate alten Kontrollbarometers sei mehr als fraglich. AgE (16.02.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Regenerativer Ackerbau
Resilienz der Böden wird gesteigert
07.05.2024 — Der regenerative Ackerbau steigert die Resilienz von Böden im Klimawandel. Das hat das Forschungsprojekt "AKHWA" unter Leitung der Universität Kassel gezeigt. Erreicht wurde eine Erhöhung des Kohlenstoffgehalts in den oberen Bodenschichten. Dadurch wird dieser widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen. Das Projekt wird nun mit etwa 2,5 Mio. Euro für weitere vier Jahre gefördert.
Erntegut-Urteil
DRV: Unschuldsvermutung muss gelten
07.05.2024 — Der Handel darf laut DRV bei der Umsetzung des "Erntegut-Urteils" des Bundesgerichtshofs nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Notwendig sei eine schlanke und praktikable Lösung, mit der eine möglichst große Rechtssicherheit in der gesamten Liefer- und Handelskette erreicht werde. Händler sollten sich von ihren Lieferanten die Einhaltung der Sortenschutzvorschriften vertraglich zusichern lassen.
Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.

xs

sm

md

lg

xl