Erneuerbare-Energien-GesetzŽ21

Kritik an Anschlussvergütung für kleine Gülleanlagen

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Scharfe Kritik am Referentenentwurf für die Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG 2021) hat das Hauptstadtbüro Bioenergie geübt. Leiterin Sandra Rostek bezeichnete die für die Anschlussvergütung von kleinen Gülleanlagen vorgesehene Regelung heute als "inakzeptabel". Gerade im Hinblick auf die höheren Klimaschutzziele der Bundesregierung sei der Entwurf "voller Schwachstellen". Die gesetzgeberische Absicht, mehr Gülle zu vergären, werde mit diesem Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr erfüllt.


Nach Angaben des Hauptstadtbüros, das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt, ermöglicht die vorgesehene Regelung keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von kleineren güllevergärenden Biogasanlagen nach Ablauf ihres ersten Vergütungszeitraums. Die vorgesehene Deckelung der Vergütung auf maximal 13 Cent/kWh sei von jeder Wirtschaftlichkeit "weit entfernt".
Laut dem Büro werden außerdem viele Betreiber von dieser Regelung ausgeschlossen, weil die Verkleinerung von Bestandsanlagen zum Wechsel in die Anschlussvergütung nicht zugelassen werde. Ferner setze der Entwurf praktisch keine Anreize, um Bestandsanlagen zur Änderung ihres Substratmixes von der überwiegenden Nutzung nachwachsender Rohstoffe hin zur vorwiegenden Verwendung von Gülle zu bewegen.
Somit werde mit dem vorliegenden Entwurf weder die Strom- und Wärmeerzeugung landwirtschaftlicher Biogasanlagen gesichert noch das von der Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel der Ausweitung der Güllevergärung in Biogasanlagen auf 70 % umgesetzt, so das Fazit des Hauptstadtbüros. Vielmehr konterkariere der Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium diese Ziele, indem die Stilllegung von Biogasanlagen vorangetrieben und es riskiert werde, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sinke. Damit entstünden zusätzliche Emissionen, die die Einhaltung des Sektorklimaschutzziels der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährdeten. AgE (18.05.2021)
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