Länderkammer macht Weg für Rentenanhebung frei

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Der Weg für die Anhebung der Renten zum 1. Juli dieses Jahres ist frei. Der Bundesrat stimmte heute der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenwertbestimmungsverordnung 2017 zu. Die Rentenerhöhung beläuft sich in Westdeutschland auf 1,9 % und in den neuen Ländern 3,59 %. Der Erhöhung gilt auch für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) und die Renten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV). Noch stärker waren die Renten im vergangenen Jahr gestiegen, und zwar um 4,25 % im Westen und um 5,95 % im Osten.
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum 1. Juli 2017 beträgt der allgemeine Rentenwert in der AdL im Westen 14,33 Euro und im Osten 13,69 Euro. Die Mehraufwendungen in der Alterssicherung belaufen sich durch die Rentenerhöhung auf rund 25 Mio Euro in diesem und etwa 50 Mio Euro im kommenden Jahr. Die Mittel dafür werden aus dem Agrarhaushalt des Bundes bereitgestellt. AgE (06.06.2017)
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