Letzte Gesetzesänderungen der Koalition im Bundestag

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Der Bundestag wird in dieser Woche die voraussichtlich letzten Gesetzesänderungen im Agrarbereich für diese Legislaturperiode auf den Weg bringen. Dabei handelt es sich um die Aufhebung des Verfütterungsverbots von tierischem Fett an Wiederkäuer, für das eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) erforderlich ist, ferner um ein gesetzliches Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere sowie um ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland.

Bei geplanten Schlachtverbot für trächtige Tiere soll es eine Ausnahmeregelung für Schafe und Ziegen geben. Das Verbot der Pelztierhaltung soll in Form einer Untersagung mit Erlaubnisvorbehalt geregelt werden. Die Übergangszeit für bestehende Betriebe soll auf fünf Jahre festgelegt werden. Union und SPD hatten sich Ende März auf die nun geplanten Neuregelungen verständigt.
Die Gesetzesänderungen sollen als Artikelgesetz beschlossen werden. Sie sollen angehängt werden an eine Anpassung des Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetzes. Die erste Beratung wird ohne Aussprache erfolgen. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Donnerstag im vereinfachten Verfahren in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. AgE (25.04.2017)
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