Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer drängt auf eine Verschärfung des Pflanzenschutzgesetzes. Die Zulassung gehöre auf den Prüfstand. Der Bund dürfe sich hier nicht wegducken und beschwichtigen, erklärte der Grünen-Politiker heute in Hannover. Anlass für seine Forderung ist der Themenbericht Pflanzenschutzmittel, in dem der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Daten von 1989 bis 2013 zur Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren Abbauprodukten ausweist.
Laut NLWKN bilden die Daten des landeseigenen Grundwassernetzes mit 1 180 Messstellen die Basis der Auswertung, die ein repräsentatives Bild zur Grundwasserqualität Niedersachsens ermöglichen. Danach wurden im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2013 an 135 Messstellen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Sogenannte nicht relevante Metaboliten, das sind Reste beziehungsweise Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, die keine Pestizidwirkung oder Toxizität aufweisen, wurden an 498 Messstellen gefunden.
Die meisten Funde ergaben sich dem Landesbetrieb zufolge im Nahbereich von vorrangig landwirtschaftlich genutzten Flächen. Unter den zehn am häufigsten im Grundwasser nachgewiesenen Pflanzenschutzmitteln befänden sich die noch zugelassenen Wirkstoffe Bentazon, Isoproturon und Mecoprop mit herbizider Wirkung sowie das Fungizid Metalaxyl. Nachgewiesen worden seien auch geringe Spuren von Pflanzenschutzmitteln, die längst verboten seien.
Meyer: Wir dürfen nicht billigend Belastungen für das Wasser in Kauf nehmen, die teilweise die Grenzwerte überschreiten. Er erinnerte an den Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat deutlich einzuschränken. Zudem kritisierte Meyer, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für Menschen nicht bei der Ende des Jahres anstehenden erneuernden Zulassung des Wirkstoffes ernsthaft einbeziehe. AgE
(28.06.2015)