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Die Europäische Kommission hat Deutschland erneut ermahnt, stärker gegen die Wasserverschmutzung durch Nitrate vorzugehen. Wie die Brüsseler Behörde heute mitteilte, hat sie im laufenden Vertragsverletzungsverfahren die zweite Stufe eingeleitet. Trotz einer zunehmenden Nitratbelastung des deutschen Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich einer Eutrophierung vor allem der Ostsee, habe Deutschland nicht genug für die Verringerung der Nitratbelastung getan. Dies schreibe das geltende EU-Umweltrecht aber vor. Falls die Bundesregierung nicht binnen zwei Monaten reagiere, könne man im nächsten Schritt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen, hieß es.
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im Oktober 2013 gestartet. Darauf hat die Bundesregierung nach Ansicht der Brüsseler Behörde nicht angemessen reagiert. Nach ihrer Einschätzung wurden die Vorgaben der deutschen Düngemittelverordnung, dem Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, bislang klar verfehlt. Die jüngsten von Deutschland vorgelegten Zahlen zeigten, dass der vorgeschriebene Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser zwischen 2008 und 2011 an mehr als der Hälfte aller Messstellen überschritten worden sei, unverändert gegenüber dem Zeitraum 2004 bis 2007.
Die gemessene Nitratbelastung sei im Zeitablauf an vielen Orten sogar gestiegen, führte die EU-Kommission aus. Dennoch habe Deutschland keine Sofortmaßnahmen ergriffen, um gegen die Nitratbelastung im Wasser vorzugehen, wie es die EU-Nitratrichtlinie vorsehe. Denkbar seien beispielsweise eine stärkere Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen oder ein Verbot für das Ausbringen bestimmter Düngemittel während bestimmter Zeiträume. AgE
(11.07.2014)