Noch keine Einigung über Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes

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Union und SPD sind sich noch nicht über die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes einig. Das hat die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, heute zumindest indirekt bestätigt. Die Union wolle der Milchbranche Instrumente an die Hand geben, Produktionshöchstmengen verbindlich festzusetzen und damit das Angebot auf dem Milchmarkt zu drosseln, erklärte die CDU-Politikerin gegenüber AGRA-EUROPE. Bislang fehle allerdings die Zustimmung der SPD.
Ursprünglich wollte der Ernährungsausschuss des Bundestages morgen die Gesetzesänderung beschließen. Dies scheint nunmehr offen. Während die SPD eine Abschaffung der Andienungspflicht im genossenschaftlichen Bereich verlangt, lehnt die Union dies ab.
Connemann wies im Nachgang des gestrigen „Milchgipfels“ auf die Verantwortung der Wirtschaft in der gegenwärtigen Krise hin. Während die Politik nur flankieren könne, „von finanziellen Hilfen bis zur Herstellung von mehr Waffengleichheit durch Gesetze“, müssten an erster Stelle die Marktbeteiligten selbst handeln, betonte Connemann. Gefordert sei nicht nur der Handel, „sondern auch die Genossenschaften“. Sie hätten beim „Milchgipfel“ Zusagen gegeben und stünden nun gegenüber der Branche in der Pflicht.
Connemann bekräftigte das Ziel ihrer Fraktion, ein Maßnahmenbündel für die Betriebe auf den Weg zu bringen und kündigte an, in der nächsten Woche Klarheit zu schaffen. Oberstes Ziel sei es, wieder Liquidität auf die Höfe zu bringen. Neben dem Bund seien auch die Europäische Union und die Länder gefordert, einen Beitrag zur Existenzsicherung der deutschen Landwirtschaft zu leisten.
Unterdessen verlangte der Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) eine dringende Korrektur der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angekündigten steuerlichen Maßnahmen. Keinesfalls dürfe der angekündigte Steuerfreibetrag zur Schuldentilgung an die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen gekoppelt werden, mahnte der WLV. Schließlich wolle man die notleidenden Betriebe fördern, nicht den Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen. AgE (01.06.2016)
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