Ohne Moos nichts los – Düngung bis an den Feldrand

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die Anwendung unserer Flüssigdünger, PIASAN® 28, PIASAN®-S 25/6, ALZON® flüssig und ALZON® flüssig-S 25/6, ist in vielen Betrieben weit verbreitet. Das hat seine Ursache im Wesentlichen in arbeitswirtschaftlichen und anwendungstechnischen Vorteilen. Nur Flüssigdünger in Markenqualität können exakt und randgenau appliziert werden. Einige Regeln müssen beachtet werden, um erfolgreich zu sein.
In Qualität investieren lohnt sich

Regel Nr. 1 ist die Auswahl des Flüssigdüngers. Nach Düngemittelverordnung müssen die Inhaltsstoffangaben zu den Nährstoffgehalten stimmen. Aber bei Ware mit ursprünglich höherer Konzentration mit 30 bis 32 Prozent Stickstoff, die auf 28 Prozent Stickstoff verdünnt wird, nicht immer gewährleistet.
Darüber hinaus gibt es qualitätsbestimmende Merkmale, die nicht Bestandteil der Düngemittelverordnung sind, aber von entscheidender Bedeutung für die Düngung. Dazu zählen die Oberflächenspannung und der pH-Wert. Die Oberflächenspannung sollte 60 – 80 Millinewton pro Meter (mN/m) betragen. Dadurch können die Tropfen vom Blatt abrollen. Eine langfristige Benetzung des Blattapparats wird vermieden.
Eine schlechte Oberflächenspannung kann nicht durch eine optimale Düsenauswahl ausgeglichen werden und führt im Zweifelsfall zu Nekrosen.
Der pH-Wert von Flüssigdüngern sollte im neutralen Bereich zwischen 6 und 7 liegen.
Copyright:
Die Investition in Flüssigdünger in Markenqualität zahlt sich durch hohe Erträge und Qualitäten aus. Versuche haben nachgewiesen, dass der Unterschied zwischen AHL unbekannter Herkunft mit niedriger Oberflächenspannung und Flüssigdüngern in Markenqualität mit hoher Oberflächenspannung bis zu 10 dt/ha ausmachen können. Lesen Sie hier, welche weitere Regel zu beachten sind.
Unser Beraterteam wird aufgestockt. Hier finden Sie die Neuerungen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.skwp.de und unter http://www.duengerfuchs.de. (28.03.2018)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Regenerativer Ackerbau
Resilienz der Böden wird gesteigert
07.05.2024 — Der regenerative Ackerbau steigert die Resilienz von Böden im Klimawandel. Das hat das Forschungsprojekt "AKHWA" unter Leitung der Universität Kassel gezeigt. Erreicht wurde eine Erhöhung des Kohlenstoffgehalts in den oberen Bodenschichten. Dadurch wird dieser widerstandsfähiger gegen extreme Wetterbedingungen. Das Projekt wird nun mit etwa 2,5 Mio. Euro für weitere vier Jahre gefördert.
Erntegut-Urteil
DRV: Unschuldsvermutung muss gelten
07.05.2024 — Der Handel darf laut DRV bei der Umsetzung des "Erntegut-Urteils" des Bundesgerichtshofs nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Notwendig sei eine schlanke und praktikable Lösung, mit der eine möglichst große Rechtssicherheit in der gesamten Liefer- und Handelskette erreicht werde. Händler sollten sich von ihren Lieferanten die Einhaltung der Sortenschutzvorschriften vertraglich zusichern lassen.
Landwirtschaft
Immer weniger Arbeitskräfte
06.05.2024 — Die Landwirtschaft in Deutschland zählt immer weniger Beschäftigte. Laut der jüngsten Agrarstrukturerhebung waren es im Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte und damit 7% weniger als bei der Zählung 2020. Maßgeblich war der starke Rückgang der Zahl der Saisonarbeitskräfte um 12% sowie der Familienarbeitskräfte um 8%. Hingegen nahm die Zahl der ständigen Arbeitskräfte um 3% zu.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
EU/Neuseeland
Freihandelsabkommen jetzt in Kraft
03.05.2024 — Nach zuvor 15 Jahren Verhandlungszeit ist am 1. Mai das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten. Es sieht höhere Quoten für die zollvergünstigte Einfuhr von neuseeländischem Fleisch und Milchprodukten vor. Die Importzölle für Gartenbauprodukte wie Kiwis und Äpfel sowie für Wein fallen sofort weg.

xs

sm

md

lg

xl