Privilegierung im Außenbereich für die Landwirtschaft unverzichtbar

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seine ablehnende Haltung gegenüber dem Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein „Intensivtierhaltungsgesetz“ verteidigt. „Eine Streichung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich würde die Motivation der Tierhalter schwächen, in neue Stallanlagen mit verbesserten Tierwohlparametern zu investieren“, erklärte der Sprecher des Agrarressorts, Jens Urban, heute in Berlin.
Seiner Einschätzung nach würden damit kleineren und mittleren Betrieben Perspektiven verbaut.
Gerade diese seien aber auf Investitionen in die Tierhaltung angewiesen, um die Betriebe zukunftsfest aufzustellen. Damit verbunden wäre laut Urban eine Beschleunigung des Strukturwandels. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe sich stets dafür eingesetzt, dass eine vernünftige, die Interessen aller Beteiligter wahrende Möglichkeit des Bauens landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich erhalten bleibe.
Urban bekräftigte das Ziel von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, Deutschland zum Trendsetter beim Tierwohl zu machen. Die höchsten Standards in Deutschland nützten jedoch nichts, „wenn die Tiere aus Kostengründen nur noch im Ausland im Stall stehen“. Deshalb gehe es nur mit den Landwirten und nicht gegen sie.
Dem Sprecher zufolge haben sich die Haltungsbedingungen der Nutztiere in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Durch die Initiativen des Ministers wie etwa die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels, dessen Kriterien momentan finalisiert würden, arbeite man an weiteren Fortschritten. AgE (24.04.2017)
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