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Die EFSA hat ihren jährlichen Bericht zur Belastung von Nahrungsmitteln vorgelegt.
Beim Einkauf von Lebensmitteln können die europäischen Verbraucher weiterhin damit rechnen, dass die Grenzwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ganz überwiegend eingehalten werden. Das zeigt der jüngste Bericht zu Rückstandsgehalten, den die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am Dienstag (23.4.) veröffentlicht hat. Demnach wurden 2022 in der Gemeinschaft insgesamt 110.829 Nahrungsmittelproben von den zuständigen Stellen untersucht; davon wiesen 96,3% keine Auffälligkeiten auf.
Für die Teilerhebung im Rahmen des von der EU koordinierten Kontrollprogramms (EU MACP) wurden 11.727 Proben analysiert. 2022 konzentrierte sich der dreijährige Turnus auf Äpfel, Erdbeeren, Pfirsiche, Wein, Salat, Kohl, Tomaten, Spinat, Hafer, Gerste, Kuhmilch und Schweineschmalz. Gemäß dem Bericht waren 51,4% der im Zuge des EU MACP untersuchten Proben frei von Pflanzenschutzmittelrückständen. Bei 47% konnte mindestens ein Wirkstoff innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen nachgewiesen werden. Überschritten wurden die erlaubten Höchstwerte laut EFSA bei 1,6% der Proben.
2019 hatte die Quote der Beanstandungen im Rahmen des EU MACP noch bei 2% gelegen. Weniger Überschreitungen als in den Vorjahren wurden im aktuellen Bericht bei Äpfeln, Pfirsichen, Erdbeeren, Wein und Schweinefett festgestellt. Wie schon 2019 und auch 2016 wurde Kuhmilch in keinem Fall beanstandet. Zugelegt hat der Anteil der Proben mit unzulässig hohen Rückständen hingegen bei Kohl, Tomaten, Salat sowie Hafer und Gerste. AgE
(24.04.2024)