EU-Rechnungshof

Stärkere Nutzung neuer Technologien zur GAP-Überwachung gefordert

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Für einen stärkeren Einsatz neuer Bildgebungstechnologien zur Überwachung der EU-Agrarpolitik hat sich der Europäische Rechnungshof (EuRH) ausgesprochen. In einem heute vorgelegten Sonderbericht erkennt der Rechnungshof zwar an, dass in den letzten Jahren in der Europäischen Union diese Technologien zur Bewertung der flächenbezogenen Direktbeihilfen für Landwirte gefördert worden seien. Bei der Nutzung zur Überwachung von Umwelt- und Klimaanforderungen seien jedoch nur langsam Fortschritte erzielt worden. Technologien wie beispielsweise die Sentinel-Satelliten des EU-Programms Copernicus könnten die Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) insgesamt grundlegend verändern, heißt es in dem Bericht.
Mit Blick auf die Ausgestaltung der Reform der GAP nach 2020 empfehlen die Luxemburger Rechnungsprüfer der Europäischen Kommission, den Ansatz der Kontrollen durch Monitoring als zentrales System der Zahlstellen zu fördern. Dazu sollten Synergien bei der Verarbeitung, Speicherung oder Beschaffung von Satellitendaten ermittelt werden. Dies gelte vor allem für die Kontrollen von Umwelt- und Klimaprogrammen.
Anerkennend wird hervorgehoben, dass im Mai 2018 eine erste Zahlstelle in der italienischen Provinz Apulien mit der Durchführung von "Kontrollen durch Monitoring" bei den flächenbezogenen Direktzahlungen begonnen habe. Zudem hätten im vergangenen Jahr 15 Zahlstellen in Belgien, Dänemark, Italien, Malta und Spanien diesen neuen Ansatz für einen Teil ihrer Regelungen angewendet. Der EuRH wies ferner darauf hin, dass 13 Zahlstellen in acht weiteren Mitgliedstaaten angekündigt hätten, in diesem Jahr die entsprechende Technik für einige Beihilferegelungen einführen zu wollen.
Indes kritisiert der EU-Rechnungshof in seinem Bericht mit Nachdruck, dass im Jahr 2019 keine der Zahlstellen den Ansatz der Kontrollen durch ein Monitoring für Agrarumwelt- und Klimaanforderungen angewendet habe. Ausschlaggebend dafür sei, dass einige Anforderungen nicht allein anhand von Sentinel-Daten kontrolliert werden könnten. Die Rechnungsprüfer monieren außerdem, dass die für die künftige GAP vorgeschlagenen Leistungsindikatoren für eine direkte Überwachung mithilfe von Copernicus-Sentinel-Daten weitgehend ungeeignet seien. AgE (29.01.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
01.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl