Jahressteuergesetz 2024

Vorsteuerpauschale sinkt erneut

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Das Kabinett beschließt ab 2025 einen Durchschnittssatz von 7,8%.
Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung soll zum 1. Januar 2025 auf 7,8% abgesenkt werden. Das sieht der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024, den das Bundeskabinett am Mittwoch (5.6.) beschlossen hat. Nicht enthalten ist in diesem Entwurf die Wiedereinführung der Tarifglättung in der Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe.

Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass die Tarifglättung innerhalb der Koalition politisch geeint sei. Dieser Punkt solle jedoch in das Agrarpaket einfließen und zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Sein Haus werde dazu den Fraktionen eine Formulierungshilfe zur Verfügung stellen. Keine Rede ist in dem Gesetzentwurf von der Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft.
Union sieht Wortbruch
In der Union stieß der Entwurf auf scharfe Kritik. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Steuern und Finanzen im Agrarsektor, Hans-Jürgen Thies, warf der Bundesregierung Wortbruch vor. Während der Wegfall der Agrardieselsubvention für die Betriebe eine zusätzliche Belastung von jährlich 440 Mio. Euro bedeute, bringe die versprochene Tarifglättung für die Landwirtschaft eine Entlastung um 50 Mio. Euro. Gleichzeitig führe die Absenkung des Pauschalierungssatzes auf 7,8% zu einer weiteren Belastung von nahezu 100 Mio Euro.

Von der angedachten Einführung einer Risikoausgleichsrücklage sei in dem Gesetzentwurf nichts zu lesen, stellte Thies zudem weiter kritisch fest. Anstatt die versprochenen Entlastungen gegenüber der Landwirtschaft durchzusetzen, "zeigt die Bundesregierung einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber der grünen Branche", so der CDU-Politiker. AgE (06.06.2024)
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