Zahlungsansprüche (GAP)

Zahlungsansprüche jetzt bundesweit handelbar

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Die Zahlungsansprüche zum Erhalt der EU-Prämienzahlungen können von den Landwirten seit Jahresbeginn bundesweit gehandelt werden. Darauf hat der Bauernverband Schleswig-Holstein gestern Abend hingewiesen. Erworbene Zahlungsansprüche könnten in jedem Bundesland aktiviert, dass heiße zur Auszahlung beantragt werden. Die bundesweite Handelbarkeit der Zahlungsansprüche und damit das größere Angebot dürften den Preis eher dämpfen.
Hinzu kommt dem Bauernverband Schleswig-Holstein zufolge, dass nach den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 die Zahlungsansprüche durch die Mitgliedstaaten künftig abgeschafft werden können. In Deutschland werde voraussichtlich hiervon Gebrauch gemacht werden, und zwar zugunsten einer Flächenprämie.
Wie der Verband erläutert, erfolgt die Auszahlung der Direktzahlungen aufgrund von Zahlungsansprüchen, die den Landwirten im Jahr 2015 für jeden seinerzeit bewirtschafteten und beantragten Hektar Land zugeteilt wurden. Ein Zahlungsanspruch berechtige bei Erfüllung bestimmter Anforderungen und Auflagen zu einer jährlichen Auszahlung für einen Hektar, die bundeseinheitlich für das Jahr 2019 voraussichtlich 175 Euro betrage. Vor dem Jahr 2019 seien die Zahlungsansprüche in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich hoch gewesen. AgE (09.01.2019)
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