Töten von Hühnerembryos

Özdemir will Brütereien mehr Zeit geben

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant eine Lockerung der Vorgaben für das Töten von Embryos in Hühnereiern. Ab 2024 sollte eigentlich eine strengere Regel greifen, die die Tötung bereits ab dem siebten Bruttag verbietet. Nach einem Bericht vom "Spiegel" im Internet will das Ressort von Cem Özdemir diese Frist nun auf zwölf Tage verlängern. Damit stünde eine erneute Reform des Tierschutzgesetzes an.
Das Ministerium begründet das Vorhaben mit einer neuen wissenschaftlichen Studie, derzufolge Hühnerembryonen bis einschließlich des zwölften Bebrütungstages keine Schmerzen empfinden können. Erst ab Tag 13 könne ein Schmerzempfinden der Embryonen nicht mehr ausgeschlossen werden. Bislang bestand Unklarheit, ob ein Hühnerembryo vom siebten bis einschließlich des 15. Tages schmerzempfindlich ist. Gesichert war dies erst für die Zeit nach dem 15. Tag. Ein entsprechender Sachstandsbericht soll dem Bundestag - wie vom Gesetz vorgesehen - bis zum 31. März 2023 zugehen.
Die Verlängerung der Tötungsfrist für die Kükenembryos würde den Brütereien ermöglichen, mit den existierenden Methoden der Geschlechtsbestimmung im Ei weiterzumachen. Wenn das Gesetz nicht geändert wird, würde dies die Unternehmen ab 2024 in Schwierigkeiten bringen. Laut dem Aufsichtsratsvorsitzenden der respeggt group, Dr. Ludger Breloh, wird ein praxistaugliches und massenmarktgeeignetes Verfahren der Geschlechtsbestimmung bis einschließlich des sechsten Bruttages auch 2024 nicht zur Verfügung stehen.
Männliche Hühnerküken wurden bis zum 31. Dezember 2021 nach dem Schlüpfen in großer Zahl getötet, weil sie keine Eier legen. Seit dem 1. Januar 2022 ist aber die Tötung von Hühnerküken nach dem Tierschutzgesetz verboten. Allerdings sieht dieses bis zum 31. Dezember 2023 keinerlei Regelung vor, bis zu welchem Tag der insgesamt 21-tägigen Brutzeit eine Geschlechtsbestimmung und das Aussortieren der männlichen Bruteier verbindlich durchzuführen ist. Bis dahin sind damit sämtliche Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung im Brutei beziehungsweise der Embryonen - faktisch bis unmittelbar vor dem Schlupf noch rechtskonform.
Unterdessen bekräftigte der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung, im Sinne des Tierschutzes auch das Töten von Kükenembryos grundsätzlich zu verbieten und vielmehr die Umstellung auf Zweinutzungshühner zu fördern. Alle Alternativen stellten den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstießen damit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel "Tierschutz", beklagt die Organisation. AgE/kk (27.03.2023)
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