Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Apfel | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/07-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage maximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha in dieser Anwendung (entsprechend maximal 3,75 l/ha für die vorgesehene Kultur pro Jahr) |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
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Apfel | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Zweiter Fruchtfall |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
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Apfel | Deckelschildläuse (Diaspididae) ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Zweiter Fruchtfall |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
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Apfel | Gallmücken ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Zweiter Fruchtfall |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
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Apfel | Blattsauger-Arten (Psylla-spec.), Schildlaus-Arten, Blutlaus | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/07-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage maximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha in dieser Anwendung (entsprechend maximal 3,75 l/ha für die vorgesehene Kultur pro Jahr) |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
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Apfel | Gallmücken ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/07-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | nur zur Befallsminderung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage maximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha in dieser Anwendung (entsprechend maximal 3,75 l/ha für die vorgesehene Kultur pro Jahr) |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
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Aprikose, Pfirsich (§18) | Schildlaus-Arten | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/05-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NZ120: Anwendung auf derselben Fläche nur alle zwei Jahre. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pfirsich: 21 Tage Freiland, Aprikose: 21 Tage |
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Birne (§18) | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-010 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha in dieser Anwendung (entsprechend maximal 3,75 l/ha für die vorgesehene Kultur pro Jahr) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: 21 Tage |
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Birne (§18) | Gallmücken ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-009 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha in dieser Anwendung (entsprechend maximal 3,75 l/ha für die vorgesehene Kultur pro Jahr) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: 21 Tage |
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Birne | Birnenblattsauger (Cacopsylla pyricola) ähnliche Produkte | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Zweiter Fruchtfall |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: 21 Tage |
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Birne (§18) | Blattsauger-Arten (Psylla-spec.), Schildlaus-Arten | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha in dieser Anwendung (entsprechend maximal 3,75 l/ha für die vorgesehene Kultur pro Jahr) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: 21 Tage |
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Blumenzwiebeln | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage NFT- und Substratkulturen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Blumenzwiebeln: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Blumenzwiebeln | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenzwiebeln: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Blumenzwiebeln | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/02-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Blumenzwiebeln: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Erdbeere | Erdbeermilbe ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/04-003 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Mehrere Jungpflanzen bewurzelt ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen bis Achse des Blütenstandes beginnt sich zu strecken |
Anwendungszeitpunkt | bis 14 Tage vor der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Mehrere Jungpflanzen bewurzelt ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen bis Achse des Blütenstandes beginnt sich zu strecken |
Anwendungszeitpunkt | bis 14 Tage vor der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Absterben der alten Laubblätter Jungblätter senken sich zu Boden sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Reihenbehandlung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/04-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Absterben der alten Laubblätter Jungblätter senken sich zu Boden sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Erdbeermilbe ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/04-004 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Absterben der alten Laubblätter Jungblätter senken sich zu Boden sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Weiße Fliegen ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/04-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Absterben der alten Laubblätter Jungblätter senken sich zu Boden sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Erdbeermilbe ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-006 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Mehrere Jungpflanzen bewurzelt ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen bis Achse des Blütenstandes beginnt sich zu strecken |
Anwendungszeitpunkt | bis 14 Tage vor der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Reihenbehandlung zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere | Erdbeermilbe ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-007 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Absterben der alten Laubblätter Jungblätter senken sich zu Boden sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere | Weiße Fliegen ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/04-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Mehrere Jungpflanzen bewurzelt ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen bis Achse des Blütenstandes beginnt sich zu strecken |
Anwendungszeitpunkt | bis 14 Tage vor der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/04-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von Mehrere Jungpflanzen bewurzelt ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen bis Achse des Blütenstandes beginnt sich zu strecken |
Anwendungszeitpunkt | bis 14 Tage vor der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Hopfen | Hopfenblattlaus ähnliche Produkte | BBCH 31 - 37: 0,95 l/ha; Wasser: 667 bis 2111 l/ha, BBCH 37 - 75 1,5 l/ha; Wasser: 2111 bis 3333 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/07-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Hopfenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Halbe Ausdoldung |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | BBCH 31 - 37: 0.95 l/ha Wasser: 667 bis 2111 l/ha, BBCH 37 - 75 1.5 l/ha Wasser: 2111 bis 3333 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Konzentration der Spritzbrühe: 0,045 % |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. SF275-EEHO: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hopfen: 14 Tage |
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Hopfen | Spinnmilben (Tetranychidae) ähnliche Produkte | BBCH 31 - 37: 0,95 l/ha; Wasser: 667 bis 2111 l/ha, BBCH 37 - 75 1,5 l/ha; Wasser: 2111 bis 3333 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/07-006 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Hopfenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Halbe Ausdoldung |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | BBCH 31 - 37: 0.95 l/ha Wasser: 667 bis 2111 l/ha, BBCH 37 - 75 1.5 l/ha Wasser: 2111 bis 3333 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Konzentration der Spritzbrühe: 0,045 % |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. SF275-EEHO: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Hopfen: 14 Tage |
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Pfirsich (§18) | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pfirsich: 21 Tage |
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Pflaume (§18) | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pflaume: 21 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche (§18) | Blattläuse | 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.5 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 21 Tage Freiland, Sauerkirsche: 21 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche (§18) | Schildlaus-Arten | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/05-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NZ120: Anwendung auf derselben Fläche nur alle zwei Jahre. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 21 Tage Freiland, Sauerkirsche: 21 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche (§18) | Schildlaus-Arten | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/05-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Triebwachstum abgeschlossen Laubblätter noch grün |
Anwendungszeitpunkt | nach der Ernte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NZ120: Anwendung auf derselben Fläche nur alle zwei Jahre. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Sauerkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Schnittblumen | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,75 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.75 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schnittblumen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere | Napfschildläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte Abfallen der unbefruchteten Blüten bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rote Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Weiße Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Schwarze Johannisbeere: 14 Tage |
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Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere | Gallmücken | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte Abfallen der unbefruchteten Blüten bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rote Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Weiße Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Schwarze Johannisbeere: 14 Tage |
|
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere | Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte Abfallen der unbefruchteten Blüten bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rote Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Weiße Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Schwarze Johannisbeere: 14 Tage |
|
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere | Gallmilben | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/03-004 |
Wirkungsbereich | Akarizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte Abfallen der unbefruchteten Blüten bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rote Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Weiße Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Schwarze Johannisbeere: 14 Tage |
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Schwarzer Holunder, Heidelbeere, Stachelbeere (§18) | Schildlaus-Arten, Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 300 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-012 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginnendes Fruchtwachstum: Entwicklung erster Basisfrüchte Abfallen der unbefruchteten Blüten bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 300 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage 0,6 l/ha je m Pflanzenhöhe (Bestandshöhe) |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Stachelbeere: 14 Tage Freiland, Heidelbeere: 14 Tage Freiland, Schwarzer Holunder: 14 Tage |
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Schwarzer Holunder, Heidelbeere, Stachelbeere (§18) | Schildlaus-Arten, Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 300 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift Laubblätter noch grün bis Ende des Laubblattfalls |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 300 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | 0,6 l/ha je m Pflanzenhöhe (Bestandshöhe) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Stachelbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Heidelbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Schwarzer Holunder: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Stauden | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,75 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.75 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Stauden: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Stauden, Ziergehölze | Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/02-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Stauden: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Stauden, Ziergehölze | Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/02-005 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage NFT- und Substratkulturen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Stauden: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Topfpflanzen, Schnittblumen | Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/02-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | NFT- und Substratkulturen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Schnittblumen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Topfpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Topfpflanzen, Schnittblumen | Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/02-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Schnittblumen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Topfpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Weinrebe | Zikaden als Virusvektoren, Reblaus, Schildlaus-Arten | 0,7 l/ha; Wasser: 500 bis 800 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/07-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.7 l/ha Wasser: 500 bis 800 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. SF276-4WE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 14 Tage |
|
Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere (§18) | Schildlaus-Arten, Blattläuse | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-007 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift Laubblätter noch grün bis Ende des Laubblattfalls |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | 0,6 l/ha je m Pflanzenhöhe (Bestandshöhe) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schwarze Johannisbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Rote Johannisbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Weiße Johannisbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere (§18) | Johannisbeergallmilbe (Cecidophyopsis ribis) | 0,75 l/ha; Wasser: 300 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/08-011 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift Laubblätter noch grün bis Ende des Laubblattfalls |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 300 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | 0,6 l/ha je m Pflanzenhöhe (Bestandshöhe) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rote Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Schwarze Johannisbeere: 14 Tage Freiland, Weiße Johannisbeere: 14 Tage |
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Ziergehölze | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße bis 50 cm 0,75 l/ha; Wasser: 1000 bis 1200 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 0.75 l/ha Wasser: 1000 bis 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Ziergehölze | Blattläuse ähnliche Produkte | Pflanzengröße über 50 cm 0,9 l/ha; Wasser: 1000 bis 1200 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße über 50 cm 0.9 l/ha Wasser: 1000 bis 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zwetschge, Pflaume (§18) | Schildlaus-Arten | 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 30.04.2025 |
Anwendungsnr. | 008007-00/05-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NZ120: Anwendung auf derselben Fläche nur alle zwei Jahre. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pflaume: 21 Tage Freiland, Zwetschge: 21 Tage |
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zur Bekämpfung von saugenden Insekten an Hopfen, Apfel, Birne, Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Pfirsich, Erdbeere, Rote Schwarze Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Schwarzer Holunder, Ziergehölzen, Zierpflanzen und Weinreben
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen oder ab Warndienstaufruf Hopfen BBCH31-75, Weinrebe 69-81, Apfel, Birne 69-73, Rote, Weiße u. Schwarze Johannisbeere 71-85, Erdbeere 49-56 bis 14 Tage vor Blüte bzw. 93-97 nach der Ernte, Blumenzwiebeln, Stauden, Schnittblumen, Ziergehölze/Freiland: 69-89, Blumenzwiebeln, Schnittblumen, Topfpflanzen, Ziergehölze, Stauden/Gewächshaus 12-89
Aufwandmenge/Flächeneinheit und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: Hopfen 0,95-1,5 l/ha, max.1x, Weinrebe 0,75 l/ha max. 2x, Apfel 0,75 l/ha, max.2x, Birne 0,75 l/ha, max.1x, Johannisbeeren 0,75 l/ha, max.2x, Erdbeere Blattläuse u. Weiße Fliege 0,75 l/ha, max.2x, Erdbeere/Milbe 1,0 l/ha, max. 2x, Stauden, Schnittblumen bis 50 cm 0,75 l/ha, max.2x, Ziergehölze bis 50 cm 0,75 l/ha, über 50 cm 0,9 l/ha, max.2x, Blumenzwiebeln/Freiland 0,75 l/ha max. 4x; Blumenzwiebeln/Gewächshaus 0,75 l/ha, max.2x, max.6x NFT, Schnittblumen, Topfpflanzen, Ziergehölze, Stauden/Gewächshaus 0,75 l/ha, max.2x, max.6x NFT
Wartezeit in Tagen: Hopfen 14, Apfel, Birne 21, Johannisbeeren 14, Erdbeere F, Zierpflanzen N
Gebinde: , 3 Liter (1 dm3) (EAN 4000680078821)