Pflanzenschutzmittel: AMSTAF 800 EC

Zulassungsnummer:

00A956-00

Zulassungsanfang:

20.02.2023

Zulassungsende:

31.10.2024

Vertriebsfirmen:

INNVIGO Sp. z o.o.

Wirkstoffe:

800g/l Prosulfocarb

Kultur(en)Schaderreger
Bleichsellerie, Knollensellerie (§18)Efeu-Ehrenpreis, Gemeiner Windhalm, Weißer Gänsefuß, Purpurrote Taubnessel, Vogel-Sternmiere
Zulassungs­ende31.10.2024
Anwendungsnr.00A956-00/01-010
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis Verlustmindernde Geräte sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF276-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-4GE: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Gemüse auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Knollensellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Bleichsellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

EB001-2, NT170, SB1904, SF276-EEAC, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS530, SS610, VA263, EB001-2, NN3001, NN3002, NT121, NW262, NW264, NW265, NW470, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WH952, WMH15, NB6641

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: AMSTAF 800 EC

Zulassungsnummer:00A956-00
Zulassungsanfang:20.02.2023
Zulassungsende:31.10.2024
Vertriebsfirmen:INNVIGO Sp. z o.o.
Wirkstoffe:800g/l Prosulfocarb
Kennzeichen:EB001-2, NT170, SB1904, SF276-EEAC, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS530, SS610, VA263, EB001-2, NN3001, NN3002, NT121, NW262, NW264, NW265, NW470, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WH952, WMH15, NB6641
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, EUH 208-0143, EUH 401, H304, H315, H317, H318, H410, P101, P102, P261, P280, P301+P331, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Bleichsellerie, Knollensellerie (§18)Efeu-Ehrenpreis, Gemeiner Windhalm, Weißer Gänsefuß, Purpurrote Taubnessel, Vogel-Sternmiere 4 l/ha; Wasser: 300 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2024
Anwendungsnr.00A956-00/01-010
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis Verlustmindernde Geräte sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF276-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-4GE: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Gemüse auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Knollensellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Bleichsellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

xs

sm

md

lg

xl