Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Basilikum-Arten (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-009 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Basilikum-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Blumenkohl (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Blumenkohl: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-015 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Feldsalat (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-014 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Feldsalat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Knollensellerie (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-008 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Knollensellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Kohlrabi (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrabi: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Kohlrübe (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Möhre (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Pastinak (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-013 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Pastinak: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Radieschen (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-011 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Radieschen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Rasen | Moose ähnliche Produkte | 166 l/ha; Wasser: 10000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-009 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | gießen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 10000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zur Teilflächenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Rasen | Moose ähnliche Produkte | 16,6 ml/m²; Wasser: 1 l/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-010 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | gießen |
Aufwandmengen | 16.6 ml/m² Wasser: 1 l/m² |
Weitere Erläuterungen | zur Teilflächenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Auflagen | HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Rucola-Arten (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-012 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rucola-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Speisezwiebel (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-010 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Spinat (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Spinat: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Algen, Moose | 166 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-013 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zur Teilflächenbehandlung |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 166 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 16,6 ml/m²; Wasser: 100 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Unkrauthöhe bis ca. 10 cm |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 16.6 ml/m² Wasser: 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Auflagen | HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Wurzelpetersilie (§18) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha; Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/02-007 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | vor dem Reihenschluss |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 62.5 l/ha Wasser: 250 bis 375 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit speziellem Gerät (Kilter AX-1) zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage Einzelpflanzenbehandlung mit optischer Unkrauterkennung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wurzelpetersilie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Ziergehölze | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 16,6 ml/m²; Wasser: 100 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-008 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 16.6 ml/m² Wasser: 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Auflagen | HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Ziergehölze | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 166 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 166 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Moose ähnliche Produkte | 166 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-011 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Stellflächen (Freiland) |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Stellflächen (Freiland), Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Algen ähnliche Produkte | 166 l/ha; Wasser: 1000 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-012 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Stellflächen (Freiland) |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 166 l/ha Wasser: 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen (§18) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/01-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung mit Spritzschirm |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 16,6 ml/m²; Wasser: 100 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2025 |
Anwendungsnr. | 024645-63/00-007 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Vegetationsbeginn |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 16.6 ml/m² Wasser: 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Auflagen | HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|