Pflanzenschutzmittel: Lambda WG
Zulassungsnummer: | 034178-60 |
Zulassungsanfang: | 06.06.2012 |
Zulassungsende: | 31.12.2022 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2024 |
Vertriebsfirmen: | Adama |
Wirkstoffe: | 50g/kg lambda-Cyhalothrin |
Kennzeichen: | SP001, EO005-2, NW468, EO005-2, NB6623, NN400, NN410, NW262, NW264, SB001, SB111, SB193, SB199, SF245-01, SF264-7, SF266-3, SF266-5, SS110, SS2101, SS2202, WH950, WMI3A, NB6641 |
GHS-Angaben: | , , EUH 208-0198, EUH 401, H301, H317, H319, H332, H400, H410, P101, P102, P264, P270, P271, P280, P301+P330, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Ackerbohne | Beißende Insekten ähnliche Produkte | 150 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.12.2022 |
Anwendungsnr. | 034178-60/00-021 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 150 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5 NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m |
Anwendungsbestimmungen | NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbohne: 7 Tage |
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Sicherheits- datenblatt | |
Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)Verwendungszweck:
Gegen Blattläuse einschl. Virusvektoren,Getreidehähnchen,Thripse in Getreide; Kartoffelkäfer und Blattläuse in Kartoffeln;Rübenfliege und beißende Insekten in Futter- u. Zuckerrüben;Fritfliege in Mais und Wiesen und Weiden;Rapsglanzkäfer,Rapserdfloh, gefleckten Rapsstengelrüßler, Kohltriebrüßler, Kohlschotenrüßler, Kohlschotenmücke in Raps sowie in nach §18a genehmigten Anwendungsgebieten. Informationen zu den von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigten Anwendungsgebieten sind von der Syngenta Hotline, Tel:(0180)3240275 oder aus den Internetinformationen der Syngenta Agro GmbH unter
www.syngenta-agro.de erhältlich.
Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder bei Warndienstaufruf:
Getreide: Blattläuse bzw. Getreidehähnchen: Blattläuse als Virusvektoren: Herbst (ausg. Hafer), Thripse: Ab Beginn Ähren-/Rispenschieben
Raps:Rapserdfloh: Herbst oder Frühjahr; Übrige zugel. Rapsschädlinge
Mais:Fritfliege: 1.bis 3.Laubblatt entfaltet
Wiesen und Weiden:Fritfliege: 1-2 Blattstadium
Kartoffeln:Kartoffelkäfer,Blattläuse
Futter-, Zuckerrübe:Rübenfliege,Beißende Insekten
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Rapserdfloh u. Rapsglanzkäfer: 100 g/ha (1X je Kultur)
Alle anderen Schädlinge: 150 g/ha (1X je Kultur)
Wartezeit in Tagen:
Getreide: 35
Raps: 56
Zucker- u. Futterrüben: 28
Kartoffeln: 14
Mais: F
Grünland (Gras oder Heu): F
Gebinde: , 1 Kilogramm (EAN 4032219007040), 5 Kilogramm (EAN 4032219006357)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.