Pflanzenschutz

EU-Staaten stimmen für einheitliche Grundsätze zum Bienenschutz

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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) mit qualifizierter Mehrheit für einheitliche Grundsätze bei der Bewertung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Bienen ausgesprochen. Damit kommt die Umsetzung des Bienenleitfadens, den die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2013 vorgestellt hatte, einen Schritt voran. Wie eine Sprecherin der Generaldirektion Gesundheit (GD SANTE) betonte, beziehen sich die beschlossenen Bestimmungen indes nicht auf das gesamte EFSA-Dokument, sondern lediglich auf einen Teil davon.
EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hatte die Verzögerung bei der Umsetzung der Leitlinien bisher mit dem Widerstand einiger Mitgliedstaaten begründet. Offenbar aus genau diesem Grund hat Frankreich als einziges Mitgliedsland jetzt gegen den Kommissionsvorschlag gestimmt: Teilnehmerkreisen zufolge begründete Paris seine Ablehnung mit der unvollständigen Umsetzung des Dokuments. Griechenland enthielt sich der Stimme; alle weiteren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, stimmten dafür.
Die EFSA hatte 2013 auf Ersuchen der EU-Kommission das Leitliniendokument entwickelt, in dem die Risiken für Honigbienen und ihre Larven sowie für Hummeln unter Berücksichtigung unterschiedlicher Expositionswege gegenüber Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt wurden. Die beschlossenen Grundsätze werden nun innerhalb von drei Monaten durch den Rat und das Europaparlament geprüft. Die förmliche Annahme ist im Herbst vorgesehen.
Scharfe Kritik an dem Beschluss des SCoPAFF äußerte der Agrarsprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling. Das Votum für eine Abschwächung der Bienenleitlinien wirke "wie aus der Zeit gefallen". Gegenwärtig sei vielmehr „voller Einsatz zur Bewahrung der Biodiversität“ notwendig. Stattdessen hätten die EU-Länder mit ihrer Festlegung das Gegenteil des dringend Erforderlichen getan, monierte Häusling. AgE (21.07.2019)
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