Wolfsmanagement

NABU stemmt sich gegen erleichterte Wolfsabschüsse

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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat seine Kritik an der vom Bund geplanten Neueinstufung des Wolfs im Bundesnaturschutzgesetz bekräftigt. Anlässlich der am vergangenen Donnerstag stattgefundenen Bundestagsdebatte zur ersten Lesung über einen entsprechenden Kabinettsvorschlag warf Verbandsgeschäftsführer Leif Miller CDU, FDP und AfD vor, die Debatte "für Panikmache und sogar Wahlkampf zu nutzen". Die "Wolfsgegner" schieben nach Darstellung von Miller die Schutzbedürftigkeit der Weidetierhaltung vor, um "schnelle und EU-rechtswidrige Abschusslösungen für den Wolf zu fordern". Für ihn wird damit nicht nur die Idee des Artenschutzes verraten, sondern die Sorgen und Nöte der Schäfer und Weidetierhalter mit Füßen getreten.
Miller bezeichnete es als "doppelzüngig", die Bedeutung der Schaf- und Rinderbeweidung für den Schutz biologischer Vielfalt und das Insektensterben zu betonen, den Weidetierhaltern als Ökosystemdienstleistern aber eine nachhaltige Förderung durch die Weidetierprämie sowie Hilfen des Bundes, beispielsweise durch ein Herdenschutz-Kompetenzzentrum, zu versagen. Ihm zufolge erlaubt das Naturschutzrecht schon heute die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen. Ausschlaggebend für das Zusammenleben von Wölfen und Weidetieren sei ohnehin der Herdenschutz. Dafür fehle es bislang jedoch an dringend notwendigen einheitlichen Standards, monierte der NABU-Geschäftsführer. Dies gelte auch für den Änderungsentwurf.
Laut dem Änderungsvorschlag der Bundesregierung sollen Wölfe künftig unter anderem bereits bei "drohenden ernsten Schäden" für Weidetiere entnommen werden können. Bisher müssen erst "erhebliche Schäden" an Nutztieren verzeichnet werden, bevor eine Abschussgenehmigung erteilt werden kann. Wenn unklar ist, welcher Wolf eines Rudels die Risse vorgenommen hat, soll in Zukunft jeweils ein Einzeltier entnommen werden, bis die Risse aufhören. Im Extremfall kann dies das ganze Rudel betreffen. Ungeachtet dessen soll aber stets ein "zumutbarer Herdenschutz" Vorrang haben, um Entnahmen möglichst zu vermeiden. Abschüsse bleiben auch nach der geplanten Novelle von einer Ausnahmegenehmigung abhängig. Damit sind auch in Zukunft keine präventiven Entnahmen zulässig. AgE (29.10.2019)
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