Die Bundesregierung sieht erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung alternativer Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration. Der grundlegende Forschungsbedarf ist bearbeitet, heißt es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Darin bezieht sich die Regierung insbesondere auf die von ihr geförderten Projekte zur Ebermast.
Für die Bundesregierung ist jetzt die Wirtschaft gefordert, den Umstellungsprozess zu vollenden. Dazu gehörten vor allem Abstimmungsprozesse über die gesamte Kette hinweg. Die jeweiligen Vertragspartner von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Lebensmitteleinzelhandel müssten sich aufeinander einstellen. Diese Aufgabe könne nur von der Wirtschaft wahrgenommen werden. Gleichzeitig werde man von Regierungsseite weitere Hilfestellung leisten, sollten im Umstellungsprozess neue Fragen auftreten.
Keine rechtlichen Möglichkeiten gebe es, die Umwidmung des Narkosemittels Isofluran bundesweit generell zulässig zu machen, erläutert die Regierung unter Hinweis auf das Arzneimittelgesetz. Dies blieben Einzelfallentscheidungen des Tierarztes. Unabhängig davon würden derzeit rechtliche und fachliche Aspekte der Anwendung von Isofluran als Inhalationsnarkotikum für Ferkel geprüft. AgE
(30.03.2016)