Ausnahmeregeln für dürregeschädigte Landwirte in mehreren EU-Ländern

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Die Europäische Union greift dürregeschädigten Landwirten in Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg jetzt mit Vorauszahlungen von EU-Geldern und Sonderregeln beim Greening unter die Arme. Laut einem aktuellen Beschluss der EU-Kommission dürfen die Länder bis zu 70 % der Direktzahlungen und 85 % der Fördergelder im Rahmen der ländlichen Entwicklung in diesem Jahr frühzeitig auszahlen, und zwar schon am 16. Oktober. Normalerweise werden die Flächenprämien im Dezember überwiesen. Darüber hinaus kann es in den Ländern nun Ausnahmeregeln beim Greening bezüglich der Futterversorgung geben, etwa was die Beweidung von Brachen betrifft.
Die Hilfsmaßnahmen waren von den vier Staaten beantragt worden. Sie sollen nach Angaben der Kommission auch von weiteren Ländern genutzt werden dürfen, sofern diese ihre Anfrage begründen können. In weiten Teilen der EU ist es seit Monaten zu trocken. Vor allem Südeuropa leidet unter einer der größten Dürren der zurückliegenden Jahrzehnte.
Der spanische Bauernverband UBA prognostizierte Anfang dieses Monats Schäden von landesweit 2 Mrd Euro in der heimischen Landwirtschaft. Der italienische Landwirtschaftsverband befürchtet Einbußen von mehr als 1 Mrd Euro. AgE (21.07.2017)
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