Bauernverband begrüßt geplante Erleichterungen bei Dokumentationspflichten

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Zurückhaltend beurteilt der Deutsche Bauernverband (DBV) die Annäherung der zuständigen Bundesministerien und Länderressorts bei der Novelle der Düngeverordnung. In einer ersten Stellungnahme zu den vorgesehenen Neuregelungen begrüßte der DBV die geplanten Erleichterungen für Betriebe von den Dokumentationspflichten als „einen ersten Anfang, nicht alle Betriebe in Deutschland mit schärferen Auflagen zu überziehen“. Allerdings müsse noch an weiteren Stellen Abstand von Verschärfungen genommen werden, etwa bei der nicht umsetzbaren und komplizierten Form der Düngebedarfsermittlung und der plausibilisierten Flächenbilanz für Betriebe mit Grünland. Weiterhin nicht akzeptabel sei die generelle Ausdehnung der Sperrfristen.
Kritisch sieht der Bauernverband die vorgesehene Option für die Länder, in bestimmten Gebieten weitergehende Verschärfungen vorzunehmen. Damit entzögen Bund und Länder zunehmend die Basis für den kooperativen Gewässerschutz. Positiv wertet der DBV die Bereitschaft der Länder, bei der Verordnung für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS-Anlagen) Bestandsschutz zu gewährleisten. Allerdings dürfe dies nicht mit der Frage des Datenabgleichs im Rahmen der Düngeverordnung vermengt werden. AgE (14.03.2015)
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