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Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist alarmiert über eine mögliche Neudefinition der guten fachlichen Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Zusammenhang mit der anstehenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Vorfeld der für kommenden Freitag anstehenden Bundesratsstellungnahme zum Regierungsentwurf kritisierte der Verband eine entsprechende Empfehlung des Umweltausschusses der Länderkammer.
In einem Schreiben an die Staatskanzleichefs der Bundesländer warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken davor, das angespannte Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz weiter zu belasten. Er wies darauf hin, dass die gute fachliche Praxis im landwirtschaftlichen Fachrecht sehr detailliert ausgestaltet sei. Keinesfalls dürfe eine Privilegierung der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der guten fachlichen Praxis und der Eingriffsregelung in Frage gestellt werden.
Mit dem vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Gebot der schonenden Beanspruchung werde ein unbestimmter Begriff eingeführt, mit dem erhebliche Eingriffe in Nutzung und Eigentumsrechte begründet werden könnten, kritisierte Krüsken. Im Sinne der Rechtsklarheit lehne der Bauernverband eine solche Formulierung im Grundsatz ab. Der DBV-Generalsekretär äußerte zudem Zweifel an der mit der Gesetzesnovelle verfolgten Absicht, für die Schaffung des anzustrebenden Biotopverbundes das Zieljahr 2027 festzuschreiben. AgE
(30.03.2017)