Energiesicherungsnovelle

Baurechtliche Begrenzungen für Biogaserzeugung werden ausgesetzt

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Die Koalition will die baurechtlichen Begrenzungen für die Biogaserzeugung bis 2024 aussetzen. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP in ihren Verhandlungen über eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes verständigt. Wie aus Koalitionskreisen verlautete, soll zum einen die Kapazitätsgrenze für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Zum anderen soll der Umkreis der zulässigen Herkunft der zu vergärenden Biomasse befristet erweitert werden. Beides zielt darauf ab, zusätzliche Biogasmengen in den Markt zu bringen.


Das Baugesetzbuch erlaubt für privilegierte Biogasanlagen nur eine maximale Produktion von 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr. Möchte ein Betreiber mehr produzieren, muss die Gemeinde dazu einen Bebauungsplan aufstellen und beispielsweise ein Sondergebiet ausweisen. Zudem müssen laut Baugesetzbuch mindestens 51 % der verwendeten Biomasse aus dem Betrieb selbst oder benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die ebenfalls privilegiert sind. Diese Regelung soll gelockert werden. Nunmehr sollen die Betriebe bis zu 50 km von der Biogasanlage entfernt liegen können. Auch gewerbliche Tierhaltungsbetriebe sollen einbezogen werden.
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, begrüßte die geplanten Änderungen. Ihre Fraktion habe sich dafür eingesetzt, die noch ungenutzten Potentiale der Biogaserzeugung voll auszuschöpfen, um die Unabhängigkeit bei der Energie- und vor allem der Gasversorgung weiter zu erhöhen. Neben den befristeten baurechtlichen Änderungen habe man in 75 kW-Güllekleinstanlagen zusätzliches Potential für die Biogaserzeugung identifiziert. Das Bundesumweltministerium werde daher in einem weiteren Schritt einen Weg aufzeigen, wie diese Anlagen bis zur Genehmigungsgrenze des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) genutzt werden können, so Konrad. AgE (28.09.2022)
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