Ein Rückschluss von der Betriebsgröße auf das Tierwohl ist laut dem Bund der Deutschen Landjugend (BDL) nicht zulässig und lässt darüber hinaus auf Unwissenheit beziehungsweise Ignoranz schließen. Wer die Betriebsgröße als Kriterium für das Tierwohl heranzieht, versteht nichts von Landwirtschaft oder will sie nicht verstehen, betonte der stellvertretende BDL-Vorsitzende Christoph Daun heute in Berlin. Als Beispiel kam er auf die Schweinehaltung zu sprechen. Es sei eine unumstößliche und auch wissenschaftlich vielfach belegte Tatsache, dass es den Tieren in kleinen Ställen nicht automatisch besser gehe als in großen.
Mit dem Positionspapier Forderungen für die Zukunft der Schweinehaltung widmet sich der Verband den aktuellen Herausforderungen der Branche und möchte damit nach eigenen Angaben auch der wachsenden Unsicherheit beim beruflichen Nachwuchs entgegentreten. Der BDL fordert darin neben einer expliziten Verneinung des Zusammenhangs zwischen Betriebsgröße und Tierwohl auch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für tierschutzrelevante Baumaßnahmen in Ställen. Diese dürften nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.
Die Junglandwirte beziehen sich damit auf Zielkonflikte zwischen dem Umwelt- und dem Tierschutz. Wenn die Ställe so umgebaut werden, dass sie Schweinen mehr Bewegungsmöglichkeiten und Auslauf geben, steigen die Emissionen und sie entsprechen nicht mehr den Auflagen des Umweltschutzes, resümierte Daun. Das liege an sich widersprechenden, gesetzlichen Vorgaben. Sie verunsicherten den Nachwuchs, ebenso wie die Unklarheit über die künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Schweinehaltung in Deutschland. (http://bdl.landjugend.info) AgE
(25.07.2017)