Bioenergieverbände und DBV pochen auf Änderungen bei EEG-Novelle

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Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) haben die deutschen Energieverbände weitere Nachbesserungen bei der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) gefordert. Anlässlich der Anhörung des Gesetzes verlangten die Verbände heute insbesondere die rückwirkende Abschwächung der aus ihrer Sicht „völlig unverhältnismäßigen Sanktionen“, die das EEG für die Verletzung von Meldepflichten sowie für nicht korrekt funktionierende technische Einrichtungen vorsieht. Diese betreffen laut Auskunft der Bundesregierung bislang mindestens 10 000 Anlagenbetreiber und könnten nach Darstellung der Branchenorganisationen im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Anlagenbetreibers führen.
Darüber hinaus sprechen sich die Verbände für eine zügige Überarbeitung der nach ihren Worten „nicht sachgerechten technischen Anforderungen“ an bestehende Biogasanlagen aus. In Kombination mit der anstehenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der neuen Düngeverordnung (DüV) führten diese Anforderungen in ihrer aktuellen Fassung zu hohen und unnötigen Mehrkosten von zum Teil mehreren 100 000 Euro. Dies berge die Gefahr, dass Anlagen aufgrund dieser Regelungen stillgelegt werden müssten.
Notwendig ist nach Überzeugung der Bioenergieverbände und des DBV auch, dass noch vor Beginn der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2017 die Diskriminierung von Abfallvergärungsanlagen gegenüber Anlagen, die nachwachsende Rohstoffe vergären, aufgehoben wird. Für einen fairen Wettbewerb benötige man ein Ausschreibungsverfahren, in dem kein Bieter diskriminiert werde, heißt es seitens der Verbände. AgE (23.11.2016)
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