Die Bundesregierung verspürt Rückenwind aus Brüssel für ihre Bodenpolitik. Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens wertet die Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen über den Flächenerwerb und das Unionsrecht als Bestätigung der Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich.
Gegenüber AGRA-EUROPE verweist Aeikens auf die Übereinstimmung der Brüsseler Sichtweise mit den Bund-Länder-Vorschlägen zur Novellierung des Bodenrechts. Ausdrücklich erkenne die Kommission sowohl die zunehmenden Probleme auf dem Bodenmarkt als auch den Regulierungsbedarf an. Mit ihrem Papier werde bestätigt, dass die Mitgliedstaaten durch das jeweilige nationale Recht den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen beschränken dürfen. Die Mitgliedstaaten könnten Ziele wie die Erhaltung einer dauerhaft in den ländlichen Räumen ansässigen landwirtschaftlichen Bevölkerung, die Vermeidung übermäßiger Spekulation, die Erhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen sowie die Pflege der Landschaft und die Eindämmung der Landkonzentration auf dem Bodenmarkt anstreben.
Diskussionsbedarf besteht für Aeikens angesichts der restriktiven Brüsseler Haltung gegenüber Maßnahmen der Mitgliedstaaten zugunsten regional verankerter Landwirte. Der Staatssekretär macht deutlich, dass er die Kritik an den Kriterien der Ortsansässigkeit, einer landwirtschaftlichen Ausbildung oder einer Selbstbewirtschaftung der Flächen für nicht gerechtfertigt hält. AgE
(06.11.2017)