Bund und Länder erzielen Einigung zum Düngerecht

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Bund und Länder haben sich abschließend auf die Neufassung des Düngerechts verständigt. An der Einigung heute in Berlin waren unter anderem die Bundesminister Christian Schmidt und Dr. Barbara Hendricks, die Agrarsprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier, sowie führende Vertreter von Länderagrarministerien beteiligt.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach nach dem Zusammentreffen von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die der Kompromiss trage. Damit werde für die Landwirtschaftsbetriebe Rechtssicherheit geschaffen, ohne dabei die Belange der Umwelt zu vernachlässigen.
Unter anderem ist vorgesehen, dass viehintensive Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar sowie gewerblichen Betriebe ab 2018 eine Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen. Ausnahmen soll es für kleine Betriebe mit geringer Flächenausstattung geben. Ab 2023 sollen alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen. Für Priesmeier ist damit die Forderung seiner Partei nach einer „ehrlichen Nährstoffbilanzierung“ erfüllt.
Auch in der Union wurde die Einigung bestätigt. Es sei gelungen, sich bei den noch offenen Fragen zum Düngepaket zu verständigen, erklärten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann und Agrarsprecher Holzenkamp. Damit habe im Grundsatz eine Einigung über die Inhalte von Düngegesetz und Düngerverordnung erzielt werden können. Auch wenn es noch Detailfragen zu klären gebe, sei man zuversichtlich, dass die Koalitionsfraktionen auf dieser Grundlage das Düngegesetz noch im Januar abschließend beraten könnten.
Dem Vernehmen nach will das Bundeslandwirtschaftsministerium bis zum Ende der kommenden Sitzungswoche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Anschließend soll das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat könnte dann am 31. März das Paket aus Düngeverordnung, Düngegesetz und Anlagenverordnung beschließen. AgE (12.01.2017)
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