Die Bundesregierung versucht, ein Vermittlungsverfahren zum Bundesjagdgesetz in letzter Minute doch noch abzuwenden. Als Gegenleistung für die Zustimmung zum Gesetz bietet die Regierung den Ländern Gespräche über die von ihnen erhobenen Forderungen an. Daraus möglicherweise resultierende Gesetzesänderungen sollen dann gesondert auf den Weg gebracht werden.
Das ist der Inhalt einer Protokollerklärung, die der Bund in der morgigen Bundesratssitzung abgeben will. Danach sagt die Bundesregierung zu, hinsichtlich der angestrebten Änderungen des Bundesjagdgesetzes zu Gesprächen mit den Ländern über eine einvernehmliche Lösung einzuladen. Unter anderem verlangen die Länder bundeseinheitliche Prüfungsvoraussetzungen für die Jägerprüfung und einen Schießübungsnachweis.
Entgegenkommen signalisiert der Bund auch hinsichtlich der von Länderseite geforderten kartellrechtlichen Klarstellung im Bundeswaldgesetz. Allerdings soll zunächst der Ausgang des vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen Beschwerdeverfahrens des Landes Baden-Württemberg gegen den Beschluss des Bundeskartellamts abgewartet werden, demzufolge die Vereinbarungen zur gemeinsamen Vermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Land Baden-Württemberg und Privat- sowie Körperschaftswaldbesitzern kartellrechtlich nicht zulässig sind. Die Länder wollen als Reaktion darauf eine Regelung im Bundeswaldgesetz, nach der die dem privatrechtlichen Verkaufsgeschäft vorausgehenden forstlichen Tätigkeiten nicht dem Holzverkauf zugerechnet werden sollen. AgE
(23.09.2016)