Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibungsrunde für Biomasse

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Bis zum 1. September können nun die Gebote am Bonner Standort der Bundenetzagentur eingereicht werden. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im sogenannten Gebotspreisverfahren ermittelt. Für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist das tatsächlich abgegebene Gebot entscheidend.
Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Das Ausschreibungsvolumen beträgt laut Meldung der Bundesnetzagentur 150 MW, der Höchstwert für Neuanlagen liegt bei 14,88 ct/kWh.
Bestandsanlagen können sich mit ihrer Teilnahme um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht; der Höchstwert beträgt 16,9 ct/kWh. Gebote mit einer Größe von 150 KW oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert.
Grundsätzlich wird künftig die Höhe der Zahlungen für alle ab dem 1. Januar 2017 neu in Betrieb genommenen Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 KW bis 20 MW durch Ausschreibungen ermittelt. Ausgenommen sind Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder einer sonstigen Bestimmung des Bundesrechts genehmigt wurden oder die einer Baugenehmigung bedurften und diese erhalten haben, wenn die Anlagen bis zum 31. Dezember 2018 in Betrieb genommen werden. AgE (12.07.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Bürokratieabbau
Mehr im Büro als auf dem Schlepper
02.05.2024 — Eine Liste mit 33 Forderungen zum Bürokratieabbau hat der Landesbauernverband dem schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Schwarz übergeben. Ein Gremium auf Staatssekretärsebene soll mögliche Fortschritte prüfen und in Gesetzesvorschläge umsetzen.
Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.

xs

sm

md

lg

xl