Bundesrat will Verbot bleihaltiger Munition
Die Länder drängen auf ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd. Nach der Empfehlung des Bundesratsagrarausschusses soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Bundesjagdgesetzes eine Regelung mit dem Ziel des Verbots bleihaltiger Munition aufgenommen werden. Begründet wird dies damit, dass Fleisch von Wild, das mit bleihaltiger Munition erlegt worden sei, beim Verzehr eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstelle. Aufgrund der Entwicklung von quasi bleifreien Geschossen durch die Munitionsindustrie gebe es keinen Grund mehr, der gegen ein Verbot von Blei als Bestandteil von Jagdmunition spreche, argumentiert der Ausschuss. Der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes steht am kommenden Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer. Mit der Novelle soll eine Regelungslücke im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie geschlossen werden.
Ferner beschäftigt die geplante Abschaffung des Systems der freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch in dieser Woche den Bundesrat. Dieser wird ebenfalls am Freitag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes Stellung nehmen. Der Agrarausschuss hat lediglich eine redaktionelle Änderung empfohlen.
Schließlich haben Rheinland-Pfalz und Niedersachsen einen Antrag zur tiergerechten Haltung von Legehennen eingebracht. Ziel des Antrags ist die Beendigung der Kleingruppenhaltung in Deutschland. Dazu soll die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden. Eine entsprechende Änderungsverordnung hatte die Länderkammer bereits 2012 der Bundesregierung zugeleitet. Diese hatte die Verordnung aufgrund rechtlicher Bedenken des Justizressorts anschließend jedoch nicht verkündet. AgE
(24.03.2015)