Die Bundesregierung hat ihre ablehnende Haltung gegenüber der Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft bekräftigt. Zur Begründung verweist die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage der CDU-Bundestagsabgeordneten Veronika Bellmann auf ein Gutachten der Universität Hohenheim.
Darin waren die Wissenschaftler zum Ergebnis gekommen, dass eine Risikoausgleichsrücklage die in sie gesetzten Erwartungen für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht erfülle. Sie werde als nicht geeignet angesehen, risikobedingte Gewinnschwankungen auszugleichen, betont die Staatssekretärin.
Eine reine sektorale Lösung für die Landwirtschaft wäre laut Flachsbarth zudem verfassungsrechtlich problematisch, da Ertrags- und Gewinnschwankungen nicht als typisches landwirtschaftliches Problem angesehen würden. Die CDU-Politikerin erinnert daran, dass der Bundestag erst im Juni dieses Jahres einen Antrag der Linksfraktion zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt habe. AgE
(12.10.2015)