Düngeverordnung

Bundesregierung verständigt sich auf geänderten Entwurf

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Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Ebene der beiden Staatssekretäre Beate Kasch und Jochen Flasbarth über die von der Europäischen Kommission verlangten weitergehenden Änderungen an ihrem Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung verständigt. Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll noch in dieser Woche eine Mitteilung mit der Neufassung des Referentenentwurfs offiziell nach Brüssel verschickt werden.
Den Angaben zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in Roten Gebieten. Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission vom Bestreben der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen. Schließlich hatte die Kommission beanstandet, dass erst drei Länder von der Kann-Bestimmung für die Ausweisung von phosphatbelasteten Gebieten Gebrauch gemacht haben. Voraussichtlich werden die Länder künftig verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.
Mit einer Rückmeldung aus Brüssel wird in Berlin für die nächsten Wochen gerechnet, zumindest jedoch vor den wegweisenden Verhandlungen im Bundesrat. Die Entscheidung der Länderkammer wird aller Voraussicht nach in der Plenumssitzung am 3. April 2020 erfolgen. Das Bundeskabinett wird den Regierungsentwurf nach derzeitigem Zeitplan am 19. Februar beschließen. AgE (05.02.2020)
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