Die Bundesregierung erwartet offenbar keine rasche Einigung innerhalb der Koalition auf eine Reform der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte. Die Meinungsbildung soll nun durch einen eigenen Gesetzesvorschlag der Regierung vorangebracht werden. Das hat eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums heute zumindest indirekt bestätigt.
Zwischen den zuständigen Ministerien für Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales bestehe Konsens, dass die Hofabgabeverpflichtung nicht abgeschafft, sondern entsprechend der Aussagen im Koalitionsvertrag neugestaltet werden soll, so die Sprecherin des Agrarressorts gegenüber AGRA-EUROPE. Zur Umsetzung dieser Vorgaben komme aus Sicht der Bundesressorts als gesetzliche Änderung eine Erhöhung des zulässigen Rückbehalts in Betracht. Ein solcher Vorschlag stünde der Sprecherin zufolge auch mit übergeordneten Zielen der Rentenpolitik in Einklang. Eine konkrete Entscheidung, in welches Gesetzgebungsvorhaben eine solche Änderung aufgenommen werden könnte, sei bisher allerdings noch nicht getroffen worden.
Damit bliebe die Bundesregierung hinter dem Vorschlag zurück, den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im letzten Herbst unterbreitet hatte. Schmidt hatte neben einer Anhebung des Rückbehalts von 2 ha auf 8 ha eine auf zwei Jahre befristete Teilrente von 50 % in die Diskussion gebracht. AgE
(14.02.2015)