Bundestag beschließt Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe

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Das Förderspektrum der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wird über die Landwirtschaft hinaus ausgeweitet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag gestern das Vierte Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes beschlossen. Damit sind nunmehr auch Investitionen in die Infrastruktur ländlicher Räume möglich.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nannte als Kernaufgabe, die Abwanderung junger Menschen aus ländlichen Räumen zu stoppen. Dazu leiste die Gesetzesnovelle einen Beitrag. Die Union wertet die Gesetzesnovelle als „Paradigmenwechsel“. Die Land- und die Forstwirtschaft blieben auch weiterhin zentraler Bestandteil der GAK. Gleichzeitig werde aber ein stärkerer Fokus auf die Entwicklung der ländlichen Räume in ihrer Gesamtheit gelegt, sagte Berichterstatter Hans-Georg von der Marwitz.
Aus Sicht von SPD-Kollege Willi Brase richtet sich der Maßnahmenkatalog der neuen Gemeinschaftsaufgabe passgenauer an den Bedürfnissen der ländlichen Räume aus. Mit den vom Parlament vorgenommenen Änderungen sei der Regierungsentwurf noch „einen richtig guten Schritt nach vorn gekommen“.
Kritik kam von der Opposition. Für die Linksfraktion bleibt die Erweiterung der GAK hinter dem eigentlich Notwendigen zurück. Heidruhn Bluhm kritisierte insbesondere die nicht vollständige Abdeckung des Förderspektrums, das der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) biete. Grünen-Berichterstatter Markus Tressel sprach von einer vertanen Chance, die Förderpolitik für die ländlichen Räume neu aufzustellen. Im Kern werde mit der GAK auch in Zukunft Landwirtschaftspolitik gemacht. AgE (09.07.2016)
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