Bundestag beschließt Veröffentlichung von EU-Beihilfeempfängern

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Die Veröffentlichung der Empfänger im Internet wird in dieser Woche zumindest teilweise besiegelt. Ohne Aussprache wird der Bundestag am kommenden Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschließen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach auf seiner Sitzung am 8. Mai hierzu grünes Licht geben. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen künftig auch wieder natürliche Personen, die EU-Beihilfen erhalten, mit Namen und Wohnort veröffentlicht werden.
Eine grundsätzliche Debatte zur Milchpolitik führt der Bundestag am kommenden Freitag. Die Grundlage bilden zwei Anträge der Koalitionsfraktionen auf der einen sowie der Grünen auf der anderen Seite. Bereits am Vortag steht die Waldpolitik auf der Tagesordnung des Parlaments. Dann debattieren die Abgeordneten den ebenfalls von den Grünen vorgelegten Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen - Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“.
Der Ernährungsausschuss wird sich am Mittwoch einmal mehr mit dem Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung beschäftigen. Zudem wird der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ die Abgeordneten beschäftigen. Weitere Themen sind der Klimaschutz sowie die Dauerbrenner Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). AgE (24.03.2015)
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