Naturwiederherstellungsgesetz

DBV: Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft belastet

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Die Rückendeckung des Europaparlaments für das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) hat erwartungsgemäß unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, bezeichnete das NRL am Dienstag (27.2.) als eine "schwere Bürde" für das Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Außerdem stehe das Gesetz "in krassem Widerspruch" zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). In dem Gremium hätten sich alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen für eine Kooperation mit den Landwirten und Grundeigentümern im Naturschutz ausgesprochen und für eine Politik der Anreize anstelle von Verboten und Auflagen plädiert, erklärte Krüsken. "Das Naturwiederherstellungsgesetz ist der völlig falsche Weg für den Schutz der Biodiversität und stellt eine Abkehr vom kooperativen Naturschutz dar", so der DBV-Generalsekretär. Dieser Ansatz ignoriere, was Land- und Forstwirtschaft mit der heimischen Nahrungsmittelerzeugung, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien bereits leisteten.

Auch der Vorsitzende des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband (BBV), Stefan Köhler, hält den Ansatz des NRL für "generell falsch". Er rechnet mit Verboten und zusätzlicher Bürokratie. Kritisch ist laut Köhler auch zu bewerten, dass für die Umsetzung des NRL vorerst kein zusätzliches Geld in Sicht ist. "Die Land- und Forstwirtschaft soll also liefern, ohne dass es in irgendeiner Weise honoriert wird", so der BBV-Vertreter.

Kritisch zeigten sich auch die Waldeigentümer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW). Präsidiumsmitglied Ivo von Trotha nannte das NRL einen "völlig überflüssigen Schritt zurück zu den Fehlern der Vergangenheit". Schon jetzt sei absehbar, dass die Umsetzung in der Praxis scheitern werde. Laut von Trotha bringt das neue Gesetz keinen Mehrwert gegenüber der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Mit deren Umsetzung würden bereits alle im UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UNCBD) vereinbarten Ziele erfüllt. Konkret erwartet auch die AGDW zusätzliche Bürokratie.

DNR mahnt ausreichende Finanzierung an

Positiv wurde die Entscheidung des Europaparlaments von Umweltorganisationen und Grünen-Politikern aufgenommen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sprach von einer "großartigen Nachricht". "Wir alle sind auf intakte und gesunde Ökosysteme angewiesen", betonte die Ministerin. Mit dem NRL würden natürliche Lebensgrundlagen gestärkt und internationale Verpflichtungen im Bereich Natur- und Artenschutz EU-weit umgesetzt.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) wertete das Ergebnis der Abstimmung als "enorm wichtiges Signal". "Auch wenn es einige starke Abschwächungen im Gesetzgebungsprozess gab, profitiert nicht nur die Umwelt von der Verordnung, sondern auch die Bevölkerung und die Wirtschaft", stellte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne fest. Er sieht die EU-Institutionen in der Pflicht, die Umsetzung der Verordnung nun auch finanziell zu unterfüttern. "Ohne finanzielle Anreize wird es nur schwer gelingen, gemeinsam mit den Landnutzerinnen und Landnutzern echte Fortschritte bei der Wiederherstellung unserer Ökosysteme zu erzielen", mahnte Schöne.

WWF sieht historische Chance

Ähnliche Töne kamen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem World Wide Fund for Nature (WWF). Das NRL ist ein "wichtiger Schritt in Richtung ökologischer Sicherheit. Weitere müssen folgen", sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Auch kommende Generationen hätten ein Anrecht auf eine intakte natürliche Umwelt. Die Vorständin Transformation Politik und Wirtschaft vom WWF Deutschland, Heike Vesper, sprach von einem "Meilenstein". Nun biete sich die historische Chance, Europas Natur auf einen "Pfad der Erholung" zu bringen. AgE/pk (28.02.2024)
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