Ist sich jeder Landwirt, der Nutztiere hält, eigentlich darüber im Klaren, dass die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) vorschreiben, dass wir alle Nutztiere täglich kontrollieren und dieses dann auch dokumentieren müssen? Die tägliche Tierkontrolle ist Bestandteil der betrieblichen Eigenkontrolle, die seit Februar 2014 mit der Änderung des TierSchG vorgeschrieben ist und besagt, dass sogenannte Tierschutzindikatoren zu erheben und zu bewerten sind. Problematisch aber ist, dass im TierSchG keine Angaben darüber vorliegen, welche Tierschutzindikatoren sich für die betriebliche Eigenkontrolle eignen, noch darüber, wie diese zu dokumentieren sind.
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(24.05.2016)