Verschiedene Umweltverbände befürchten den Ausschluss von Bürgerenergiegenossenschaften durch die neuen Ausschreibeverfahren im Rahmen des geplanten erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2016, vor allem im Bereich der Windenergie. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch und World Wide Fund For Nature (WWF) kritisierten anlässlich des gestrigen Windenergiegipfeltreffens der Ministerpräsidenten der Nordländer, dass keine ausreichenden Ausnahmen für kleine, bürgernahe Projekte vorgesehen seien.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte angekündigt, dass alle Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW ab 2017 ausgeschrieben werden sollen. Wegen hoher Vorlaufkosten und Risikoaufschlägen würde dies die Realisierung von Bürgerenergievorhaben bedrohen, fürchten nun die Umweltverbände. Windenergieanlagen wiesen bereits heute eine durchschnittliche Größe von 2 MW bis 3,5 MW auf.
Eine Beteiligung von Bürgern und Genossenschaften vor Ort sei eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz der Energiewende, betonen die Verbände. Die EU-Kommission habe zudem darauf hingewiesen, dass Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für kleine Projekte bis zu einer Höhe von je 18 MW möglich seien.
Desweiteren kritisieren DUH, Germanwatch und WWF, dass die Ausbauziele für Windenergie vom realisierten Ausbau anderer erneuerbarer Energien abhängig gemacht werden sollen. Damit seien die Ausbauziele für Wind nicht mehr zuverlässig planbar, was wiederum die Planungssicherheit insbesondere kleiner Marktteilnehmer gefährde. AgE
(27.01.2016)